Pressemitteilung der EKHN, Nr. 53
Kirchensteuer auf Abfindungen wird teilweise erlassen
EKHN erstattet bis zu drei Viertel zurück
Evangelischen Kirchenmitgliedern, die ihren Arbeitsplatz angesichts der Wirtschaftskrise verloren haben und eine Abfindung erhalten, kommt die Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) entgegen. Ihnen erstattet die EKHN die Hälfte der Kirchensteuer zurück, die auf eine besteuerte Abfindung erhoben wurde.
Zusätzlich kann in der Steuererklärung die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe angegeben werden. Dann können insgesamt bis zu 74 Prozent der Kirchensteuer zurückerstattet werden. Darauf hat der Finanzdezernent der EKHN Heinz Thomas Striegler hingewiesen. Berücksichtigt werden die beiden vorangegangenen Veranlagungsjahre. Ein Informationsblatt mit weiteren Details, Verfahrenshinweisen und Kontaktadressen ist unter dem Titel "Abfindung und Kirchensteuer" hier als PDF zu finden.
gez: Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher EKHN
zurück | letzte Aktualisierung: 19.12.2008 | copyright by EKHN