Presseinformation der EKHN / 2009
Die Kirchenvorstandswahl ist am 21. Juni 2009
Am Sonntag, 21. Juni 2009, ist Kirchenvorstandswahl in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Die EKHN hat über 1.780.000 Mitglieder, von denen am 21.1.2009 nach Zählungen des kirchlichen Rechnungszentrums genau 1.565.650 wahlberechtigt waren. Sie sind aufgerufen, in den 1.175 Kirchengemeinden die Leitungsgremien neu zu wählen. Zu wählen sind circa 12.000 Kirchenvorstandsmitglieder.
Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist oberstes Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt Pfarrerinnen und Pfarrer, trägt Mitverantwortung für Seelsorge und Gottesdienstgestaltung, ist gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich, beschließt den Haushalt und verwaltet das kirchliche Vermögen.
Die EKHN baut sich von unten auf
Kirchenvorstandswahlen sind ein evangelisches Markenzeichen. Sie sind ein Kernstück der Ordnung, die sich die Evangelische Kirche gegeben hat. Diese baut sich „von der Basis her“, von den Gemeinden auf. Nach ihrem Amtsantritt wählen die neuen Kirchenvorstände Delegierte in die regionalen Dekanatssynoden, die wiederum die Mitglieder der Kirchensynode bestimmen, des maßgebenden Gremiums auf gesamtkirchlicher Ebene der EKHN.
Gemeindeversammlungen bis zum 1. März
Zuständig für die Kandidatensuche für die Kirchenvorstandwahlen ist ein vom Kirchenvorstand gebildeter Benennungsausschuss. Alle Gemeindeglieder können Einfluss auf die Kandidierendenliste nehmen. In einer gesetzlich vorgeschriebenen Gemeindeversammlung stellt der Benennungsausschuss zunächst die von ihm benannten Kandidierenden vor, dann können alle Gemeindemitglieder weitere Personen benennen. Wenn diese die Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Gemeindemitglieder auf sich vereinigen und die formalen Wählbarkeitskriterien erfüllen, werden sie ebenfalls in den Wahlvorschlag aufgenommen. Diese Gemeindeversammlungen waren gemäß „Kirchengemeindewahlordnung“ bis zum 1. März durchzuführen.
Am 5. April 2009 werden in allen Kirchengemeinden der EKHN die Wahlvorschläge im Gottesdienst bekannt gemacht. Dann kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied innerhalb von zwei Wochen beim Dekanatssynodalvorstand schriftlich begründete Einsprüche erheben. Danach ist die Phase der Kandidatensuche für die Kirchengemeinden abgeschlossen.
Bis zum Sommer wollen die Gemeinden auf die Wahl öffentlich aufmerksam machen und eine Erhöhung der Wahlbeteiligung von zuletzt 19 Prozent erreichen.
Wer darf wählen?
Jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten zur Gemeinde gehört, darf wählen. Wahlberechtigt sind die Gemeindemitglieder, die im Wählerverzeichnis stehen. Bis 14 Tage vor der Wahl können Gemeindemitglieder Auskunft über die Speicherung ihrer Angaben im Wählerverzeichnis verlangen. Eine Berichtigung ist bis zum Wahltag möglich.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Wahlvorschlag stehen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und bereit sind, die Verpflichtungen einer Kirchenvorsteherin oder eines Kirchenvorstehers zu übernehmen. Nicht gewählt werden können zum Beispiel Gemeindemitglieder, die in einem mehr als geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zur Gemeinde stehen oder Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen von Gemeindemitgliedern, die kraft Amtes Mitglied im Kirchenvorstand sind sowie deren Kinder oder Gemeindemitglieder, denen ihr Amt als Kirchenvorstandsmitglieder aberkannt wurde.
Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten braucht es?
Der Kirchenvorstand umfasst je nach Größe der Gemeinde vier bis 21 Personen. Zur Wahl müssen mindestens ein Viertel mehr Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden, als Mitglieder zu wählen sind. Beispiel: Wenn der Kirchenvorstand acht Mitglieder hat, muss der Wahlvorschlag mindestens zehn Namen enthalten.
Sollten Kirchengemeinden keine ausreichende Zahl an Kandidierenden gefunden haben, beginnen sie das Wahlverfahren erneut.
Welche Wahlunterlagen bekommen die Wahlberechtigten?
Rechtzeitig vor der Wahl erhalten die Wahlberichtigen per Post eine Wahlbenachrichtigungskarte. Diese sollen sie zur Wahl mitbringen. Im Wahllokal werden dann die Stimmzettel ausgehändigt.
Ist Briefwahl möglich?
Auch Briefwahl ist möglich. Wer am Wahltag verhindert ist, kann beim Kirchenvorstand der Gemeinde bis zum Freitag vor der Wahl schriftlich oder mündlich einen Briefwahlschein beantragen. Dieser wird zusammen mit dem Stimmzettel zugesandt. Der wiederum muss spätestens bis zum Ende der offiziellen Wahlzeit beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Einige Gemeinden haben sich zur Durchführung einer allgemeinen Briefwahl entschlossen. Dabei erhalten alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen mit Stimmzetteln ins Haus. Diese werden zurückgeschickt oder am Wahltag im Wahllokal der Kirchengemeinde abgegeben.
Neue Amtszeit
Die Kirchenvorstände werden jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Die neue Wahlperiode beginnt am 31. Oktober 2009, dem Reformationsfest. Am Tag darauf werden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher jeweils in ihren Gemeinden in ihr neues Amt eingeführt.
Das Motto zur Wahl: „Evangelisch!“
Der von der Kirchenleitung ausgesuchte Slogan zur Kirchenwahl ist kurz und lautet: „Evangelisch!“ Dieser kürzeste aller denkbaren Slogans zu einer Kirchenvorstandswahl pointiert den Satz, der in der EKHN und weit darüber hinaus seit über 15 Jahren zum Nachdenken anregt: „Evangelisch aus gutem Grund“ Die EKHN will damit zur Teilnahme an der Kirchenvorstandswahl und am Gemeindeleben einladen. In der Wahlbenachrichtigung schreibt Kirchenpräsident Dr. Volker Jung dazu: „Evangelisch! Mit diesem einen Wort möchten wir ausdrücken: Fundament der Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus. Evangelisch sein – das bedeutet, aus der Gnade Gottes leben und täglich neu anfangen können. Evangelische Christinnen und Christen haben viel Freiheit, aber auch große eigene Verantwortung in Glaubensdingen. Die Evangelische Kirche braucht auf allen Ebenen eine kundige Leitung, aber letztlich vertraut sie nicht auf sich selbst, sondern auf Gottes Beistand. Dafür stehen Menschen auch in Ihrer Kirchengemeinde ein. Und dafür engagiert sich unsere Evangelische Kirche in Hessen und Nassau insgesamt.“
Der Aufgabenkatalog des Kirchenvorstands:
Orientierung geben Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde, fördert das christliche Leben in der Gemeinde und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. Er ist dafür zuständig, dass regelmäßig Gottesdienste gefeiert werden, trägt Verantwortung für diakonische Dienste und hat Mitverantwortung für die Seelsorge. Er fördert die Kinder- und Jugendarbeit und kulturelle Angebote in der Gemeinde und erprobt neue Formen des Gemeindelebens.
Menschen zusammenführen Der Kirchenvorstand ermuntert Menschen zur Mitarbeit in der Gemeinde und sorgt dafür, dass die Wünsche und Bedürfnisse aller Mitglieder, der aktiven wie der weniger aktiven, in der Gemeinde berücksichtigt sind. Er achtet auf die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen der Kirche, beruft regelmäßig (mindestens 1x im Jahr) den Kreis der Mitarbeitenden sowie eine Gemeindeversammlung ein und sorgt für Kommunikation nach außen.
Entscheidungen treffen Der Kirchenvorstand vertritt die Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrerin und den Pfarrer, entsendet Synodale in die Dekanatssynode und entscheidet über den Einsatz von Prädikantinnen und Prädikanten bei den Gottesdiensten. Der Vorstand beschließt die Pfarrdienstordnung, die Gottesdienstordnung und regelt die freien Kollekten. Er verwaltet das Kirchenvermögen, ist für kirchliche Gebäude und Grundstücke verantwortlich und beschließt über die Fremdnutzung kirchlicher Räume und Gebäude. Nicht zuletzt: Der Kirchenvorstand nimmt die Befugnisse als Arbeitgeber wahr.
Der Pfarrer, die Pfarrerin im Kirchenvorstand
Im Kirchenvorstand haben die Pfarrerinnen und Pfarrer nur eine Stimme wie die anderen Mitglieder auch. Vorsitzender und Vorsitzende des Kirchenvorstands soll nach Möglichkeit nicht der Pfarrer oder Pfarrerin sein, auf jeden Fall ist zumindest der stellvertretende Vorsitz ehrenamtlich besetzt.
19. September 2009: Kirchenvorstandstag der EKHN, „Lust auf Gemeinde“
Bereits am 19. September 2009 lädt die Kirchenleitung alle gewählten Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher zu einem Motivationstag in die Rhein-Main-Hallen nach Wiesbaden ein. Dieser Kirchenvorstandstag mit dem Titel „Lust auf Gemeinde“, soll eine Ideenmesse für Haupt- und Ehrenamtliche sein und die zukunftsorientierte Weiterentwicklung von Gemeinde und Kirche fördern. Ziel ist auch eine bessere Vernetzung der Gemeinden.
„Es ist keineswegs egal,
wer im Kirchenvorstand sitzt ...“:
Kirchenpräsident Dr. Volker Jung über Gemeindeleitung
Stichwort Kompetenzen
Kirchengemeinden sind komplexe Gebilde. Um sie angemessen zu gestalten, werden im Kirchenvorstand viele Kompetenzen gebraucht: theologische, kommunikative, finanzielle, bautechnische und arbeitsrechtliche. Für Kirchenvorstände ist es wichtig, dass Menschen ihre unterschiedlichen Fähigkeiten und ihre Lebenserfahrung einbringen. Glücklich können sich die Gemeinden schätzen, in deren Kirchenvorständen jemand aus dem Bankenbereich, dem Handwerk, der Hauswirtschaft sowie Unternehmer, Juristen und andere sitzen. Hinzu kommen Personalverantwortung und –führung. Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, die Gemeinde aktiv zu leiten und zu gestalten.
Stichwort Bilanzierung und Planung
Neben der laufenden Arbeit bilanziert der Kirchenvorstand auch die Situation der Kirchengemeinde und entwickelt Konzepte und Ziele für die Zukunft. Dazu ist er im Rahmen von Visitationen und zum Ende der Amtsperiode eines Pfarrers sogar verpflichtet.
Stichwort Konflikte
Es ist keineswegs egal, wer im Kirchenvorstand sitzt, denn im Konfliktfall kommt ihm die letzte Entscheidungskompetenz zu, zum Beispiel ob das Gemeindehaus modernisiert wird, welche Gruppe hinein darf, ob ein Denkmal vor der Kirche entfernt wird, wie ein Personalkonflikt gelöst wird und nach welchem Konzept ein Kindergarten geführt wird. Das und vieles mehr entscheidet der Kirchenvorstand stellvertretend für die ganze Gemeinde.
Stichwort Geistliche und demokratische Leitung
Die Gemeinde wird im Kirchenvorstand gemeinschaftlich von Laien und den Pfarrer/innen geleitet. Die Laien sind dabei durch die Wahl demokratisch legitimiert und ihrem Gewissen sowie den Ordnungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) verpflichtet. Die Pfarrer/innen sind durch ihre Ordination dem Evangelium und den Ordnungen der EKHN verpflichtet. Dieses Prinzip einer gemeinschaftlichen demokratischen und geistlichen Leitung gilt für alle Leitungsgremien der EKHN von der Gemeinde über die Dekanate bis zur Kirchensynode.
gez: Pfarrer Stephan Krebs, Öffentlichkeitsarbeit der EKHN
zurück | letzte Aktualisierung: 05.03.2009 | copyright by EKHN