Pressemitteilung der EKHN, Nr. 36 / 2009

12. Mai 2009

Über 1,5 Millionen Mitglieder haben Stimmrecht

EKHN versendet Benachrichtigungen für Kirchenwahl
Wählerverzeichnis wird geprüft
Erste Wahl für Jugendliche


Darmstadt, 12. Mai 2009. In den nächsten Tagen erhalten über 1,5 Millionen evangelische Christen in Hessen und Rheinland-Pfalz Post von ihrer Kirche. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat heute mit dem Versand der offiziellen Wahlbenachrichtigungen für die Kirchenvorstandswahlen am Sonntag, 21. Juni 2009 begonnen. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten einer Gemeinde angehören. Von den 1,78 Millionen Kirchenmitgliedern der EKHN trifft dies nach Aussagen des kirchlichen Rechnungszentrums auf genau 1.531.773 Personen zu. Zu ihnen gehören auch viele Jugendliche, die damit erstmals an einer offiziellen Wahl teilnehmen können. Das gegenüber politischen Wahlen niedrige Wahlalter bei Kirchenwahlen erklärt sich aus der Religionsmündigkeit, die in Deutschland mit 14 Jahren gegeben ist.

Keine Benachrichtigung erhalten? Briefwahl?

Wer die Bedingungen erfüllt aber keine Wahlbenachrichtigung erhält, kann bis 14 Tage vor der Wahl im Gemeindebüro prüfen, ob die Angaben im Wählerverzeichnis richtig sind. Bis zum Wahltag kann das Wählerverzeichnis korrigiert und eine Wahl ermöglicht werden. Briefwahl kann beim Kirchenvorstand bis zum Freitag vor der Wahl schriftlich oder mündlich beantragt werden. Der Stimmzettel wird dann ausgehändigt und muss spätestens bis zum Ende der in der Gemeinde festgelegten Wahlzeit beim Wahlvorstand eingegangen sein.

Kirchenpräsident Jung: „Über Leitung mitentscheiden!“

In der Wahlbenachrichtigung betont Kirchenpräsident Jung die Bedeutung der Kirchenvorstände. Er wirbt für eine hohe Wahlbeteiligung und damit für eine breite demokratische Legitimation: „Der Kirchenvorstand, der jetzt gewählt wird, ist für die nächsten sechs Jahre das leitende Gremium der Gemeinde. Indem Sie sich an der Kirchenwahl beteiligen, entscheiden Sie mit über die Leitung Ihrer Gemeinde“.

Kirchenvorstand in der EKHN

Zu wählen sind in der EKHN circa 13.500 Kirchenvorstandsmitglieder, die ab dem 31. Oktober für sechs Jahre die Verantwortung für die knapp 1200 Kirchengemeinden mit übernehmen. Die Anzahl der Mandate liegt zwischen vier und 21, je nach der Größe der Gemeinde. In der EKHN ist der Kirchenvorstand das oberste Leitungsorgan der Kirchengemeinde. Er vertritt sie in geistlichen und rechtlichen Fragen, wählt Pfarrerinnen und Pfarrer, ist gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden für das Gemeindeleben verantwortlich, beschließt den Haushalt und verwaltet das Vermögen. Darüber hinaus entscheidet er über die Zusammensetzung der Dekanatssynode, die dann Delegierte in die Kirchensynode schickt. Dieses oberste Organ der EKHN wählt die Mitglieder der Kirchenleitung und des Leitenden Geistlichen Amts.

Weitere Informationen zur Wahl unter www.kirchenwahl2009.de.
Rechte freies Grafikmaterial lässt sich hier herunter laden.

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher