Pressemitteilung der EKHN / 2009

8. Oktober 2009

Schlichtungsausschuss regelt Bonuszahlung neu und lehnt „Nachschlag“ ab

Arbeitsrechtliche Kommission bereitet mit einem Tarifvergleich die Anpassung der KDAVO vor

 

Der Schlichtungsausschuss, der für Fragen der Arbeitsrechtsregelungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und des Diakonischen Werks (DWHN) zuständig ist, hat am Dienstag in Darmstadt über zwei Anträge der Arbeitnehmer entschieden. Ein Antrag wurde abgelehnt, einem teilweise stattgegeben.

Abgelehnt wurde die Forderung der Gewerkschaft verdi nach einem rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 zu zahlenden „Nachschlag“ für alle Beschäftigten in EKHN und DWHN. Damit waren eine Entgelterhöhung um einen Sockelbetrag von 50 Euro sowie um zusätzliche fünf Prozent linear gemeint. Der Schlichtungsausschuss lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass die Laufzeit der Entgelttabellen der KDAVO bis Ende März 2010 vereinbart sei und nicht einseitig verändert werden könne.

Sonderzahlung - Bonuszahlung

Der zweite Antrag betraf die Bonuszahlung im Bereich des DWHN. Gemäß KDAVO erhalten Arbeitnehmer eine feststehende Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) in Höhe von 60 Prozent sowie eine Bonuszahlung von bis zu 40 Prozent entsprechend der finanziellen Lage der jeweiligen Einrichtungen. In der Praxis wurden für mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer darüber entsprechende Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Die betriebliche Regelung der Bonuszahlung wurde von verdi wegen der schwachen Verhandlungsposition der Mitarbeitervertretungen kritisiert. Dem Antrag von verdi hat der Schlichtungsausschuss nun teilweise stattgegeben. Diakonische Einrichtungen müssen spätestens im Dezember 2009 entweder einen 40-prozentigen Bonus für 2008 und 2009 zahlen oder durch Dienstvereinbarung auf Grund entsprechender Ertragslage einen niedrigeren Prozentsatz festsetzen. Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK), die die KDAVO ausgearbeitet hat, muss zudem ab dem Kalenderjahr 2010 für die Bonuszahlung im Bereich des DWHN eine praktikable Regelung finden, die dem Verfahren im Bereich der EKHN (60 Prozent Sonderzahlung plus bis zu 40 Prozent Bonus ertragsabhängig) grundsätzlich entspricht.

Entgeltregelungen der KDAVO auf dem Prüfstand

Der Schlichtungsausschuss tagte vor dem Hintergrund eines Konfliktes um das künftige Arbeitsvertragsrecht in EKHN und DWHN. Dort gilt die KDAVO, deren Entgelttabelle mindestens bis Ende März 2010 gültig ist. Zuständig für die Verhandlungen über ihre Weiterentwicklung ist die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK), in der je zehn Personen die Dienstgeber- und die Dienstnehmerseite vertreten. Sieben der zehn Dienstnehmervertreter stellt die Gewerkschaft verdi. Sie fordern die Einführung des von ihr für den öffentlichen Dienst ausgehandelten TVöD, den sie für besser halten als die KDAVO. Andere Mitglieder in der ARK verweisen auf die schwierigen finanziellen Bedingungen im Sozial- und Gesundheitssystem und verlangen, dass die Entgelte der KDAVO darauf abgestimmt werden (Siehe Hintergrund unten). Sie befürchten sonst, dass diakonische Einrichtungen in eine finanzielle Notlage geraten. Sie würden entsprechende Notlagenregelungen mit Entgelten für die Beschäftigen nach sich ziehen, die unter denen der KDAVO liegen.

Tarifvergleich

Zur Vorbereitung der Verhandlungen hat die ARK einen aufwändigen Vergleich der KDAVO mit vergleichbaren Tarifwerken vorgenommen und die Ergebnisse in der vergangenen Woche einvernehmlich als Grundlage für die weiteren Verhandlungen anerkannt. Dabei führt die Bewertung nicht zu einem einheitlichen Ergebnis. In der Tendenz bietet zum Beispiel der TVöD für Berufseinsteiger zunächst bessere Bedingungen. Im Verlauf der Berufsjahre gleichen sich die Tabellenwerte jedoch wieder an. Bei der Bewertung muss auch beachtet werden, dass zumindest für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (Sozialarbeiter und Erzieherinnen) zwei unterschiedliche Tarifgenerationen verglichen werden. Dabei wurden im Bereich der KDAVO Tabellenwerte verwendet, die bereits seit zwei Jahren gelten und nun zum 1. April 2010 angehoben werden sollen. Dem standen TVöD-Tabellen gegenüber, die erst im November 2009 in Kraft treten werden und dann eine mehrjährige Laufzeit haben.

Zudem wird in vielen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens der TVöD nicht angewendet und ist deshalb, anders als von Verdi verschiedentlich dargestellt, für Diakonische Einrichtungen keine passende Grundlage.

Trotzdem macht der Vergleich Schwächen in der Vergütungshöhe und -struktur der KDAVO deutlich. Deshalb soll sie nun an die branchenüblichen Vergütungen angepasst werden.

Hintergrund: Mangelnde Refinanzierung durch die Kostenträger

Die Kostenträger der diakonischen Arbeitsgebiete wie etwa Kranken- oder Sozialversicherungskassen haben sich vom Selbstkostendeckungsprinzip weitgehend verabschiedet. Früher wurden alle entstandenen, anerkannten Kosten bezahlt. Aufgrund der Deregulierung von sozialen Diensten im Gesundheitswesen ist dieses Prinzip nicht mehr anwendbar. Jetzt werden „Durchschnittspreise“ der Branche ermittelt, in vielen Fällen setzt der billigste Anbieter die Maßstäbe. Daran orientieren sich die Kostenträger. Diese zahlen meist nur noch Pauschalen, und zwar unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten in den Einrichtungen. Die Einrichtungen müssen deshalb darauf achten, dass die finanzielle Schere zwischen Vergütung und tatsächlich entstehenden Kosten auf der einen Seite und der durch den Kostenträger gezahlten Pauschale auf der anderen Seite nicht weiter auseinandergeht.

[gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher]