Pressemitteilung der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau
In drei Schritten 6,2 Prozent mehr für Beschäftigte in Kirche und Diakonie
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hessen und Nassau einigt sich mit Dienstgebern
Darmstadt. Der Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich mit den Dienstgebern in Kirche und Diakonie am Donnerstag in Darmstadt auf eine neue Entgeltabelle für die circa 34.000 Beschäftigten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau verständigt. Demnach steigen die Entgelte der Beschäftigten in drei Stufen um insgesamt 6,2 Prozent. Die erste Stufe bringt eine Erhöhung von vier Prozent ab 1. April 2010. Zum Jahresanfang 2011 und 2012 steigen die Entgelte jeweils um weitere 1,1 Prozent. Ärzte sollen in Zukunft eine eigene Entgeltabelle bekommen, um deren Vergütung auf ein marktübliches Niveau zu bringen. Dieses Ergebnis und weitere Details wird die Arbeitsrechtliche Kommission auf einer förmlichen Sitzung am kommenden Mittwoch beschließen. Die Regelung schreibt die Kirchlich-Diakonische-Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) fort, deren Entgelttabellen Ende März 2010 auslaufen.
Die Arbeitsrechtliche Kommission - auch ohne Verdi arbeitsfähig
Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der EKHN und den diakonischen Einrichtungen, die im DWHN zusammen geschlossen sind. In ihr sind Dienstgeber und Dienstnehmer jeweils mit zehn Personen paritätisch vertreten. Von den zehn Stimmen auf Dienstnehmerseite vertritt der Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) drei. Die anderen sieben Stimmen entfallen auf die Gewerkschaft ver.di, die aber seit mehren Monaten an den Sitzungen der ARK nicht mehr teilnimmt.
Dienstgemeinschaft: Der Dritte Weg der Kirchen
Aufgrund des vom Grundgesetz geregelten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Ihr sogenannter „Dritten Weg“ unterscheidet sich vom ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass die Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.
gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher
zurück | letzte Aktualisierung: 12.03.2010 | copyright by EKHN