Pressemitteilung der EKHN 27/2010
Verdi boykottiert eine Kommission, der sie selber angehört
Informationen zur Kundgebung der Gewerkschaft aus kirchlicher Sicht
Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN - Geschäftsstelle
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
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Die Gewerkschaft verdi hat für Mittwoch, den 12. Mai 2010, um 14 Uhr zu einer Kundgebung auf dem Paulusplatz in Darmstadt aufgerufen. Zeitgleich tagt dort in der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) der Schlichtungsausschluss (näheres dazu siehe unten). Er berät über einen Antrag der Mehrheit der Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission in Hessen und Nassau (ARK) (Näheres zur ARK siehe unten). Die Mitglieder, die von der Kirchenleitung der EKHN, dem Vorstand des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau (DWHN) sowie vom Verband kirchlicher Mitarbeitender (VKM) in die ARK entsendet wurden, bitten den Schlichtungsausschuss zu klären, ob die Vertreterinnen und Vertreter von Verdi als Mitglieder in der ARK noch berechtigt sind, nachdem diese über Monate hinweg nicht mehr an deren Sitzungen teilgenommen haben. Dies hatte zu erheblichen Verzögerungen und Behinderungen der Arbeit geführt, da ohne die Mitarbeit von verdi laut Arbeitsrechtsreglungsgesetz der EKHN nur jede dritte Sitzung der ARK beschlussfähig ist. Die Entgelterhöhungen, die Anfang Mai in Kraft getreten sind, hat verdi nicht mitverhandelt und nicht mit beschlossen. Sie hat sogar dagegen Einspruch eingelegt, der aber im Schlichtungsausschuss noch nicht verhandelt wurde.
Hintergrund des Konflikts ist ein grundsätzlicher Streit zwischen der Gewerkschaft verdi und der EKHN sowie dem DWHN. Ziel von verdi ist es, den Dritten Weg der Kirchen und der Diakonie zu beenden. (Näheres zum Dritten Weg siehe unten.) Verdis Interesse ist es, dass auch die Kirche und die Diakonie für die 34.000 Beschäftigten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN) Tarifverträge abschließt. Dies haben Kirche und Diakonie abgelehnt. Sie sind davon überzeugt, dass das in einem Kirchengesetz geregelte Verfahren des Dritten Weges funktionsfähig und den Besonderheiten kirchlicher Arbeit angemessen ist. Sie haben Verdi in letzter Zeit mehrfach aufgefordert, in dessen Rahmen weiterhin die Interessen der Beschäftigten mit zu vertreten. Dass dies mit guten Ergebnissen möglich ist, belegen die aktuellen Abschlüsse.
Die Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der EKHN und den diakonischen Einrichtungen, die im DWHN zusammen geschlossen sind. In ihr sind Dienstgeber und Dienstnehmer jeweils mit zehn Personen paritätisch vertreten. Von den zehn Stimmen auf Dienstnehmerseite vertritt der Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) drei. Die anderen sieben Stimmen, darunter auch der derzeitige Vorsitz, entfallen auf die Gewerkschaft ver.di, die aber seit mehren Monaten an den Sitzungen der ARK nicht mehr teilnimmt.
Der Dritte Weg der Kirchen
Aufgrund des vom Grundgesetz geregelten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Ihr sogenannter „Dritten Weg“ unterscheidet sich vom ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass die Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen sondern von dem Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller in der Kirche Mitarbeitenden unter einem gemeinsamen Auftrag. Dazu würden Mittel des Arbeitskampfes wie Streik und Aussperrung nicht passen. Das bedeutet. dass in der Kirche einige für die Gewerkschaft essentielle Regeln nicht gelten. Für verdi ist das ein grundsätzliches Problem. Deshalb schwankt die Gewerkschaft in ihrem Engagement zwischen pragmatischer Mitarbeit innerhalb des Systems und grundsätzlicher Systemkritik. In den vergangenen vier Monaten hat der zweite Aspekt überwogen, verdi ist den Sitzungen der ARK ferngeblieben.
Schlichtungsausschuss
Gemäß Arbeitsrechtsreglungsgesetz ist der Schlichtungsausschluss zuständig, wenn die ARK sich nicht einigen kann oder wenn Zweifel an der Mitgliedschaft bestehen, was jetzt der Fall ist. Der Schlichtungsausschuss besteht aus fünf Personen. Jede der entsendenden Stellen benennt eine. Die fünfte ist die Vorsitzende. Derzeit ist dies eine Richterin, Kammervorsitzende und ständige Vertreterin des Direktors des Arbeitsgerichts Darmstadt. Der Ausschuss ist nicht an Weisungen gebunden. Seine Entscheidungen sind letztgültig.
Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO)
Bis 2005 übernahmen Kirche und Diakonie im Wesentlichen die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes. Deshalb war dieser Bereich für gewerkschaftliche Arbeit nicht besonders interessant. Doch mit der KDAVO koppelten sich am 1. Oktober 2005 Kirche und Diakonie in Hessen und Nassau vom öffentlichen Tarifvertrag ab. Seitdem sieht sich verdi veranlasst, sich aktiv in die Arbeitsrechtsregelung von Kirche und Diakonie einzubringen.
Die KDAVO wurde 2005 erarbeitet, weil damals war unklar, wann und mit welchen Veränderungen der noch geltende BAT von dem TvöD abgelöst werden würde. Der Handlungsdruck war insbesondere im Bereich der Diakonie groß, denn die Unterfinanzierung des Sozialsystems trieb immer mehr diakonische Einrichtungen dazu, Küchen- und Reinigungsdienste, aber auch Pflegedienste auszugliedern. Auf die zunehmenden Outsorucing-Tendenzen reagierte die ARK, indem sie die Entgeltstruktur veränderte. Dabei wurden die unteren Entgeltgruppen dem Marktniveau angepasst. Gleichzeitig wurde für die betroffene Mitarbeitendengruppe eine mehrjährige Arbeitsplatzgarantie vereinbart. Um Arbeitsplätze in Kirche und Diakonie langfristig zu sichern, schrieb die ARK die Entgelte von 2005 bis 2008 fest. Seitdem wurde die KDAVO zwei Mal weiterentwickelt. Dabei wurde auch ein Vergleich mit dem Lohnniveau anderer vergleichbarer Entgelttabellen wie zum Beispiel dem TVöD zu Grunde gelegt.
Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher
zurück | letzte Aktualisierung: 12.05.2010 | copyright by EKHN