Informationen über den Kooperationsprozess von den Evangelischen Kirchen Kurhessen-Waldeck / Hessen und Nassau
Übersicht

RECHT UND FINANZEN

Vorgaben
- auf Dauer angelegt
- schlanke Strukturen
- Kooperation in den Arbeitsfeldern „Akademie“, „Ökumene“, „Religionspädagogik“ und „Theologische Ausbildung“
- offen für weitere Kooperationsfelder
- Bildung von gemeinsamen Einrichtungen
- Verbesserung der Qualität
- Einsparungen durch Synergien
Vorschläge
der AG Recht und Finanzen I
- Bildung eines Kirchlichen Verbandes durch die EKHN und die EKKW
- Der Kirchliche Verband ist Rechtsträger für gemeinsame Einrichtungen in den Kooperationsfeldern.
- Der Kirchliche Verband hat eine schlanke Struktur und nur ein Organ (Kooperationsrat).
Vorschläge
der AG Recht und Finanzen II
- Der Kooperationsrat hat keine kirchenleitende Funktion. Er entscheidet nicht über die Inhalte in den einzelnen Kooperationsfeldern.
- Der Kooperationsrat beschließt für jedes Kooperationsfeld eine eigene Ordnung, die die Arbeitsweise in dem Arbeitsfeld regelt.
- Der Kooperationsrat und die Gremien für die einzelnen Kooperationsfelder sind paritätisch zusammengesetzt.
Vorschläge
der AG Recht und Finanzen III
- Einheitliches Arbeitsrecht
- Fester Finanzierungsschlüssel
- Festlegung auf Einsparziele
Stand: 17. September 2011
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20.09.2011