29. Juni 2010 - Pressemitteilung

Kirche will Lösung für islamischen Unterricht

Kirchenpräsident Jung würdigt 50jähriges Bestehen des Staatskirchenvertrages

Ministerpräsident Roland Koch und Kirchenpräsident Dr. Volker Jung
Ministerpräsident Roland Koch (links) und Kirchenpräsident
Dr. Volker Jung (Mitte), Landtagspräsident Norbert Kartmann
(rechts)
Foto: R. Töpelmann

Wiesbaden. Bei einer Feier im Hessischen Landtag zum 50. Bestehen des Staatskirchenvertrages des Landes Hessen mit den Evangelischen Kirchen hat der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Volker Jung, die Zusammenarbeit gewürdigt und für eine Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts angesichts der aktuellen Veränderungen in der Gesellschaft plädiert. In einer religiös sich differenzierenden Gesellschaft müsse der Vertrag „anschlussfähig“ bleiben. Jung äußerte sich dabei auch zur möglichen Einführung eines Islamischen Religionsunterrichtes in Hessen. Die evangelische Kirche begrüße ihn, wenn er auf Deutsch mit hier ausgebildeten Lehrkräften und einem vereinbarten Curriculum „einsehbar und transparent“ stattfinde. Die Lösung des Problems ist alternativlos“, sagte Jung.

Ministerpräsident Roland Koch hatte bei der Feier mit zahlreichen Gästen aus Kirche und Politik den Staatsvertrag zwischen den Kirchen und dem Land Hessen, der am 18. Februar 1960 geschlossen und im Juni 1960 unterzeichnet wurde, gewürdigt. Der Artikel 1 betone die öffentliche Rolle der Kirchen, wenn es dort heiße: „Die Kirchen, die Kirchengemeinden und die daraus gebildeten Verbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts… Ihr Dienst ist öffentlicher Dienst.“ Der Staat sei nicht die letzte Instanz einer Sinngebung und wolle dies auch nicht sein. „Wir können nicht vorschreiben, was Menschen glauben“, sagte der Regierungschef. Bei der Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen den Kirchen und der Landesregierung sage er Dank für eine lange gute Zusammenarbeit. „Wir wissen weiter um unsere Verpflichtung“, schloss Koch sein Grußwort.

Landtagspräsident Norbert Kartmann hatte zur Begrüßung im Musiksaal des Parlamentsgebäudes die vertrauensvolle Zusammenarbeit hervorgehoben und die Kirchen zur öffentlichen Äußerungen ermuntert: „Was Kirche zur Politik zu sagen hat, wird immer gehört.“ Trotz vieler Sachzwänge, die in der Politik herrschten, müssten die Kirchen geradezu der Gesellschaft etwas sagen dürfen. Dafür habe der Vertrag die Grundlage gelegt.

Bei dem kleinen Festakt sprach auch der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW), Professor Dr. Martin Hein (Kassel). Er lobte, dass der Vertrag von den Partnern mit Leben erfüllt werde. So habe die vereinbarte Ablösung der Baulasten für Kirchen dem Land Hessen Vorteile gebracht. Er wünsche, dass Land und Kirchen sich weiter vertrauensvoll begegneten.

In seinem Festvortrag verneinte  der Göttinger Kirchenrechtler Professor Dr. Hans Michael Heinig eine Hierarchisierung zwischen den Religionen wegen deren Theologie und einer größeren Nähe zum Staat. Das Grundgesetz lasse dafür keinen Raum. Es erteile aber auch einer Verdrängung der Religion aus dem öffentlichen Raum eine klare Absage wie sie Programme einer laizistischen Trennung von Staat und Religion propagierten. Der Hessische Staatskirchenvertrag sei ein beredtes Zeugnis für die Anerkennung der öffentlichen Rolle der Religion. Der Staat erkenne mit seiner Offenheit für die Religionen seiner Bürger an, dass religiöse Bildung und die Einübung von Toleranz und wechselseitigen Respekts eine leistungsfähigere Form der Integration und Konfliktbewältigung darstelle.   

Die kirchlichen Beauftragten am Sitz der Hessischen Landesregierung sind Kirchenrat Jörn Dulige für die Evangelischen Kirchen EKHN und EKKW sowie die kleinen Gebietsanteile der Kirche im Rheinland um Wetzlar herum. Dr. Wolfgang Pax (Limburg) wird ab 15. August Leiter des Kommissariats der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen.


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