17.05.2018 pwb
Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und regelt damit erstmals den Datenschutz in der Europäischen Union einheitlich. Kirchliche Einrichtungen und Gemeinden unterliegen dem EKD Datenschutzgesetz, das sich in weiten Teilen daran anlehnt und ab dem 24. Mai in revidierter Fassung gilt. Zwar sind die inhaltlichen Änderungen gegenüber dem bereits geltenden Recht nur gering, aber wir möchten Gemeinden und kirchliche Einrichtungen sensibilisieren, ihren Datenschutz zu überprüfen. Gleichzeitig möchten wir Ihnen mit vertiefenden Informationen und Mustertexten z.B. für die Datenschutz-Erklärung auf der Webseite praktische Umsetzungshilfen an die Hand geben.