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Die VG Musikedition und die GEMA haben ihre Sonderregelung zur Nutzung von Noten, Texten und Musik um ein Jahr verlängert. Damit können Online-Gottesdienste und andere digitale Formate weiterhin unter den gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie 2022 betrieben werden. Eine genaue Prüfung der Rechtslagen im Einzelfall ist dennoch wichtig.
Vor rund einem Jahr ist der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke am 2. Juni erschossen worden. Am Dienstagvormittag hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Hauptverhandlung gegen die beiden mutmaßlichen Täter eröffnet. Über den Mord hatten Kirchenpräsident Jung und der damalige Bischof Hein ihr Entsetzen geäußert. Martin Hein hatte zuvor während der Flüchtlingskrise mit dem Regierungspräsidenten kooperiert und nach dessen Tod die offizielle Trauerfeier begleitet.
Die Bundesländer dürfen Rechtsreferendarinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuches im Gerichtssaal verbieten. Auch wenn solch ein Kopftuchverbot die im Grundgesetz geschützte Glaubensfreiheit einschränke, sei es im Hinblick auf die "weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege" zulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 1333/17)
Wegen des Mordes an der 14-jährigen Schülerin Susanna F. aus Mainz hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter stellten in ihrem Urteil außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Die Koalition hat sich auf Details zur Beilegung des Streits um das Werbeverbot für Abtreibungen geeinigt. Sie will, dass Ärzte straffrei informieren dürfen. Anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll aber verboten bleiben. Innerhalb der EKHN gibt es Lob und Kritik.
Ein ereignisreiches Jahr 2018 ist zu Ende gegangen. Die wichtigsten, spannendsten und schönsten Nachrichten aus Hessen und Nassau hat die Multimedia-Redaktion der EKHN in diesem Jahresrückblick zusammengetragen.
Wegen des Verstoßes gegen Paragraf 219a wurde die Ärztin Kristina Hänel verurteilt. Bei ihrem Berufungsverfahren in Gießen forderten Politiker und Organisationen ein Ende der Kriminalisierung von Informationen über Schwangerschaftsabbrüche.
Der Schutz des ungeborenen Lebens ist unumstritten - aber was ist, wenn eine Schwangerschaft ungewollt ist? Der Paragraf 219a verbietet für Abtreibungen zu werben. Nun stehen erneut hessische Ärztinnen deswegen vor Gericht.
In Deutschland gibt es für alles Regeln - zum Beispiel im Mietrecht. Viele Geflüchtete sind damit überfordert, sagt die „Ökumenische Wohnhilfe im Taunus“. Deshalb hat der Verein jetzt einen Erklärfilm produziert. Themen sind zum Beispiel die Mülltrennung aber auch der Hinweis, in einer Wohnung keinen Kaffee zu rösten.
Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht beworben werden. Nun setzen sich Politiker dafür ein, dass das Werbeverbot abgeschafft wird. Die Kirchen stehen dem entgegen. Er muss mittelfristig aber präzisiert werden.