12.09.2013 vr
Bierbrauereien, Videotheken und Callcenter haben womöglich demnächst am Sonntag Pause: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel stärkt den Schutz des Feiertags. Kläger gegen die sogenannte Bedarfsgewerbeverordnung waren auch zwei Dekanate der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Womöglich hat das Urteil nun sogar Folgen für ganz Deutschland: Nicht das Land, sondern der Bund hätte über die Ausnahmegelungen bestimmen müssen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.