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Der Verteidiger des Angeklagten, Stephan Kuhn, sagte nach dem Urteilsspruch, der Richter habe den Sachverhalt „sehr gut erkannt und dargestellt“. Allerdings sei das Strafmaß zu hoch. Der Schlag sei nicht ungewöhnlich stark gewesen, und der Angeklagte biete Ansätze für eine positive Sozialprognose.
Die Flüchtlinge in der Frankfurter Gutleutkirche dürfen länger bleiben. Geplant war, dass das Quartier zum 31. März schließt. Jetzt ist klar: Die Männer bekommen mehr Zeit, um sich entscheiden zu können, wie es weiter geht.