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Betreiberpflichten

1. Anzeigepflicht

Jeder Betreiber einer PV-Anlage ist nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme die Stammdaten seiner Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzutragen. Die Eintragung kann auf der Homepage der Bundesnetzagentur vorgenommen werden.

Zum Marktstammdatenregister

2. Wartung

Photovoltaikanlagen zeichnen sich durch eine hohe Lebensdauer von durchschnittlich 25-30 Jahren aus. Damit die Anlage über den gesamten Zeitraum hinweg ordnungsgemäß arbeitet, ist eine regelmäßige Wartung zu empfehlen.

Eine gesetzliche Pflicht oder Vorschrift zur Wartung der Photovoltaik-Anlage gibt es nicht. Eine Sichtprüfung sollte jährlich durchgeführt werden. Darüber hinaus sollte mindestens alle vier Jahre eine Prüfung nach der DIN EN 62446-1 VDE (E-Check) stattfinden. Die DIN EN 62446-1 VDE ist die DIN-Norm für “Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung”. Diese Prüfung ähnelt der des Installationsbetriebs bei der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. Dies ist auch eine Bedingung bei vielen PV-Versicherungen.

In der Sichtprüfung werden die Module auf dem Dach auf starke Verschmutzungen untersucht und die Befestigung der Module wird überprüft. Das Montagesystem wird ebenfalls auf Schäden und Verspannungen kontrolliert. Bei den Kabeln und Leitungen wird auf Schmorstellen, Beschädigungen durch Wetter oder Tiere und eindringende Feuchtigkeit geachtet. Dies gilt ebenso für den Anschlusskasten. Der Stromspeicher und der Schutzschalter können mittels einer einfachen Prüftaste auf ihre Funktion getestet werden.

3. Versicherungen

Für die Versicherung einer PV-Anlage ist zu unterscheiden, ob diese solche Schäden abdecken soll, die durch den Betrieb der Photovoltaikanlage entstehen können (Solarhaftpflichtversicherung) oder die Schäden an der Photovoltaikanlage selbst bzw. Einnahmeausfälle versichert (PV-Versicherung).

a. Solarhaftpflichtversicherung

Schäden durch Photovoltaikanlagen sind zwar sehr selten, aber dennoch können hohe Schäden entstehen. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Risiken ab, für die der Betreiber gegenüber Dritten haften muss. Das umfasst folgende Schäden:

  • Personenschäden (Die Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden an Personen auf, die sich durch die Photovoltaikanlage ergeben. Das kann zum Beispiel die direkte Einwirkung durch Splitter einer berstenden Glasabdeckung sein, aber auch durch einen elektrischen Schlag oder ähnliche Situationen).
  • Sachschäden inklusive Allmählichkeitsschäden (Sachschäden, die durch eine Photovoltaikanlage entstehen können, sind etwa Schäden an Fahrzeugen, die durch herunterfallende Module oder Modulteile entstehen. Sogenannte Allmählichkeitsschäden umfassen etwa Schäden an Dächern, die zum Beispiel durch allmählich eintretende Feuchtigkeit entstanden sind.)hlerhafte Wechselrichter oder Ähnliches ergeben. Die Betreiber-Haftpflichtversicherung deckt auch die Schäden ab, die vom Netzbetreiber geltend gemacht werden können.)

b. Photovoltaikversicherung

Darüber hinaus sollten durch eine spezielle Photovoltaikversicherung die eigenen Schäden abgedeckt sein. Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Risiken:

  • Schäden durch Sturm und Hagel, Schnee und Frost, Brand oder gegen Überspannung durch Blitze
  • Schäden durch Tiere, z. B. Marderbisse an den Kabeln
  • technisch bedingte Schäden wie Kurzschluss, aber auch Bedienungsfehler
  • Einwirkungen durch Dritte, z. B. Diebstahl und Vandalismus

Dabei sollte die Photovoltaik-Versicherung nicht nur den reinen Schaden an der Anlage – etwa Reparaturkosten oder, bei Totalschaden, den Rest- oder Neuwert – selbst versichern, sondern auch Folgekosten, z. B. für Aufräumarbeiten, die Entsorgung, die Aufstellung von Gerüsten, notwendige Arbeiten am Haus etc. Kann die Anlage nicht mehr aufgebaut werden, beispielsweise weil das Hausdach nach dem Schaden nicht mehr nutzbar ist, übernehmen manche Versicherungen auch die Restschuld einer eventuell noch laufenden Finanzierung.

4. Monitoring

Ist die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, gilt es sicherzustellen, dass sie reibungslos funktioniert und optimal performt. Hierzu empfiehlt es sich, regelmäßig (in den Monaten März bis September mindestens einmal monatlich) die Stromerzeugung zu überprüfen, um schnell Störungen zu erkennen.

Für die Überwachung ist es ausreichend, den Ertrag auf dem Wechselrichter oder bei Volleinspeisung auf dem Stromzähler (Einspeisezähler) abzulesen. Am Markt sind jedoch zahlreiche digitale Erfassungssystem erhältlich, durch die sich der Ertrag der Anlage bequem per App oder Computer ablesen lässt.

Am einfachsten ist es, wenn ein digitales Monitoring –System bereits mit der Installation der Anlage von Anfang an integriert ist.

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Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.

Matthäus 25, 40

Bild: Mit freundlicher Genehmigung von gettyimages/tolga tezcan

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