Gegen Missbrauch vorgehen
Unabhängige Hilfe für Opfer ab Juli
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12.06.2019
red
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„Mit der Errichtung einer zentralen Anlaufstelle setzen wir ein Anliegen um, dessen Dringlichkeit uns Betroffene immer wieder eindrücklich geschildert haben“, sagte Bischöfin Kirsten Fehrs als Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD am Rande eines Experten-Fachtages in Hannover.
Einen entsprechenden Vertrag für die Anlaufstelle hat die EKD mit der anerkannten Fachberatungsstelle „Pfiffigunde Heilbronn e. V.“ geschlossen. Das Angebot „Zentrale Anlaufstelle.help“ ergänzt ab 1. Juli 2019 die bereits in den Landeskirchen bestehenden Ansprechstellen.
Die dezentralen, anti-hierarchischen Strukturen in der evangelischen Kirche hätten es den Betroffenen erschwert, die richtigen Ansprechpersonen zu finden. „Diese Hürde wollen wir mit der zentralen Anlaufstelle wirksam abbauen.“ Bei der Umsetzung des 11-Punkte-Handlungsplans, den die Synode der EKD im vergangenen November in Würzburg verabschiedet hatte, sei damit ein weiterer Meilenstein erreicht. „Das beschlossene Maßnahmenpaket zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wird von der EKD konsequent umgesetzt“, so Fehrs.
Christliches Selbstverständnis heißt: Menschen schützen
„Aus dem christlichen Selbstverständnis der Kirche erwächst die klare Aufgabe, die ihr anvertrauten Menschen zu schützen, Orientierung im Umgang mit den Verletzten zu vermitteln und den Schwachen und Verwundbaren zur Seite zu stehen. Das EKD- Motto, mit dem wir seit 2010 Prävention bewerben, nämlich: hinschauen, helfen und handeln, ist also programmatisch. Ohne Einlösung dessen können wir nicht glaubwürdig Kirche sein.“
EKHN hat spezielle Anlaufstellen für Opfer sexueller Gewalt
Auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) veranlasst alles Mögliche, um Vorfälle sexueller Gewalt aufzuklären und für die Zukunft derartiges zu verhindern.
In der EKHN gelten strenge Bestimmungen gegen Mobbing, sexuelle Belästigung und Missbrauch. Deshalb haben die kirchlichen Dienststellen die Handreichungen mit den Bestimmungen und Ansprechpersonen zu diesem Thema erhalten.
Kirchenleitung: Opfer müssen Kontakt aufnehmen
Nach sexualisierter Gewalt empfinden viele Opfer großes Entsetzen und Unsicherheit. Die Kirchenleitung ermutigt Menschen, die in der Vergangenheit in einer Einrichtung der EKHN Opfer sexueller Übergriffe geworden sind, Kontakt aufzunehmen. Sie können sich entweder an die Polizei oder eine kirchlichen Person ihres Vertrauens oder an die zentralen Kontaktstellen der EKHN für Opfer von Mobbing und sexueller Belästigung wenden.
Wenn der Verdacht sexuellen Missbrauchs bekannt wird, schaltet die EKHN grundsätzlich die Staatsanwaltschaft ein, außer wenn das Opfer dieses Vorgehen im Falle von sexueller Belästigung ausdrücklich ablehnt. Damit will die EKHN eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen.
Zentrale Beratungsstelle für Konflikte und Mobbing
Elke Breckner
konfliktbeauftragte@ekhn-net.de
Tel.: 0151-15181419
Zentrale Ansprechstelle für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt
Stabsbereich Chancengleichheit der EKHN
chancengleichheit@ekhn-kv.de
Tel.: 06151 / 405-414
EKHN: Ansprechpersonen und Informationen zur Verhinderung von Missbrauch
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