Gegen Missbrauch vorgehen

Als Kirche möchte die Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) zum Wohl von Leib, Seele und Persönlichkeit von Menschen beitragen. Deshalb wiegt es in der Kirche besonders schwer, wenn Menschen sexuell missbraucht wurden. Ihnen wurde schlimmer Schaden zugefügt. Aus diesem Grund veranlasst die EKHN alles Mögliche, um die Vorgänge aufzuklären und für die Zukunft derartiges zu verhindern.
Prävention durch Information
In der EKHN gelten strenge Bestimmungen gegen Mobbing, sexuelle Belästigung und Missbrauch. Deshalb haben die kirchlichen Dienststellen die Handreichungen mit den Bestimmungen und Ansprechpersonen zu diesem Thema erhalten. Die Broschüren sind hier online abrufbar:
EKHN: Kinderschutz in Kindertagesstätten
EKD: Hinschauen - Helfen - Handeln
Erste Empfehlungen nach einem Übergriff
Nach sexualisierter Gewalt empfinden viele Opfer großes Entsetzen und Unsicherheit. Empfehlungen geben erste Impulse, um mit dem Geschehen umzugehen und um zu handeln.
Hilfe nach einem sexuellen Übergriff
Vorfälle melden
Die Kirchenleitung ermutigt Menschen, die in der Vergangenheit in einer Einrichtung der EKHN Opfer sexueller Übergriffe geworden sind, Kontakt aufzunehmen. Sie können sich entweder an die Polizei oder eine kirchlichen Person ihres Vertrauens oder an die zentralen Kontaktstellen der EKHN für Opfer von Mobbing und sexueller Belästigung wenden:
Zentrale Beratungsstelle für Konflikte und Mobbing
Elke Breckner
konfliktbeauftragte@ekhn-net.de
Tel.: 0151-15181419
Zentrale Ansprechstelle für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt
Stabsbereich Chancengleichheit der EKHN
chancengleichheit@ekhn-kv.de
Tel.: 06151 / 405-414
EKD: Zentrale Anlaufstelle.help
zentrale@anlaufstelle.help
Tel.: 0800 5040 112
Web: Zentrale Anlaufstelle.help
So handelt die EKHN bei einem Verdacht
Wenn der Verdacht sexuellen Missbrauchs bekannt wird, schaltet die EKHN grundsätzlich die Staatsanwaltschaft ein, außer wenn das Opfer dieses Vorgehen im Falle von sexueller Belästigung ausdrücklich ablehnt. Damit will die EKHN eine gründliche, sachbezogene und unabhängige Prüfung der Vorwürfe erreichen.
Eine Person, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, wird in der Regel bis zum Ende der Ermittlungen vom Dienst suspendiert. Nach Abschluss eines eventuellen strafrechtlichen Verfahrens führt die EKHN ein eigenes disziplinarrechtliches Verfahren durch. Dabei können auch dann Sanktionen ausgesprochen werden, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die EKHN erwartet von ihren Mitarbeitenden nicht nur die Einhaltung bestehender staatlicher Gesetze sondern auch ein dem Auftrag der Kirche entsprechendes Verhalten. So ist sexuelle Belästigung nicht immer nach staatlichem Recht strafbewehrt, führt aber in der EKHN gegebenenfalls zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.
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Zentraler Kontakt in Deutschland
EKD: Zentrale Anlaufstelle.help
Geschulte Fachkräfte stehen für Beratungsgespräche im geschützten Rahmen zur Verfügung:
zentrale@anlaufstelle.help
Tel.: 0800 5040 112
Web: Zentrale Anlaufstelle.help
Kontakte in Hessen und Nassau
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Pfarrerin Anita Gimbel-Blänkle
Referentin für Chancengleichheit
Kirchenverwaltung
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Tel.: 06151/405 414
E-Mail: anita.gimbel-blaenkle@ekhn-kv.de
Referent Peter Röder
Diakonie Hessen-Diakonisches Werk
Bereich Kinder, Jugend u. Familie, Frauen und Familie
Ederstraße 12
60486 Frankfurt a.M.
Tel.: 069/79 47 315
E-Mail: peter.roeder@dwhn.de
Leiterin Personalrecht Dr. Petra Knötzele
Kirchenverwaltung der EKHN
Dezernat 2 - Personalrecht
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Tel.: 06151/405 420
E-Mail: petra.knoetzele@ekhn-kv.de
Fachberaterin für Kinderschutz Andrea Sälinger
Zentrum Bildung der EKHN
Fachbereich Kindertagesstätten
Erbacher Straße 17
64287 Darmstadt
Tel.: 06151/66 90 234
E-Mail: andrea.saelinger.zb@ekhn-net.de
Prävention und Hilfe bei sexualisierter Gewalt
Mitwirkung im Betroffenenbeirat
Bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist die Perspektive Betroffener wichtig. Daher soll ein Betroffenenbeirat eingerichtet werden. Unter dem nachfolgenden Link sind Bewerbungen für die Mitwirkung im Betroffenenbeirat der EKD möglich. (Bewerbungsschluss: verlängert bis 20. März 2020)
https://www.ekd.de/interessenbekundung-mitwirkung-im-betroffenenbeirat-der-ekd-51227.htm