1. Sonntag nach Epiphanias
10.1.2021: Für die inklusive Gemeindearbeit
Zentrum Seelsorge und Beratung
11.12.2020
pwb
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Die EKHN fühlt sich der von der UNO beschlossenen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und dem darin geforderten Konzept der Inklusion verpflichtet. Doch noch immer werden behinderte Menschen aus vielen Bereichen des gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens ausgeschlossen. Zwei Beispiele: Zum einen ist unsere Sprache oft viel zu kompliziert – im Gottesdienst, aber auch anderswo. Leichte Sprache könnte hier nicht nur behinderten Menschen entgegenkommen. Zum anderen benötigen viele behinderte Menschen Unterstützung, um an den Angeboten unserer Kirchengemeinden teilnehmen zu können. Nicht immer können die Angehörigen diesen Assistenzbedarf abdecken.
Inklusion heißt, diese und andere Ausschlüsse zu überwinden und den Menschen eine gleichberechtigte, gleichwürdige und voraussetzungslose Teilhabe am gesellschaftlichen und kirchlichen Leben zu ermöglichen. Um die Inklusion behinderter Menschen in Kirchengemeinden zu fördern, erbitten wir diese Kollekte.
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