Die Kirchenleitung der EKHN
Geistliche und rechtliche Leitung
Die Kirchenleitung leitet in geistlichen und rechtlichen Fragen die EKHN. Sie vertritt und verwaltet die Kirche im Auftrag der Kirchensynode und führt deren Beschlüsse aus. Dazu kann sie Rechts- und Verwaltungsverordnungen erlassen. Außerdem führt die Kirchenleitung die Aufsicht über die kirchlichen Körperschaften und deren Mitarbeiter.
Die Zusammensetzung des Leitungsgremiums
Die Mitglieder der Kirchenleitung werden von der Synode gewählt. Die Kirchenleitung kommt in der Regel etwa alle 14 Tage und setzt sich aus 17 bis 19 Mitgliedern zusammen:
- Kirchenpräsident (Vorsitz)
- Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten
- Leiter der Kirchenverwaltung
- fünf Pröpstinnen und Pröpste
- zwei Mitgliedern des Kirchensynodalvorstands
- zwei bis vier nicht ordinierten Gemeindemitgliedern, die von der Kirchensynode gewählt werden
- beratend: drei Dezernentinnen und Dezernenten der Kirchenverwaltung sowie ein Vorstandsmitglied des Diakonischen Werks
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