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Amt und Aufgaben

EKHN/NeetzJung predigt von der KanzelKirchenpräsident Dr. Dr. h.c. Volker Jung

Das Amt

Der Kirchenpräsident vertritt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau  (EKHN) nach außen. Er hat den Vorsitz der Kirchenleitung inne. In eigener Verantwortung kann er zu wesentlichen Fragen, die Kirche, Theologie und Gesellschaft betreffen, öffentlich Stellung beziehen. Gemeinsam mit der Stellvertreterin und den Pröpstinnen und Pröpsten nimmt er die geistliche Leitung der EKHN wahr. 

Das Amt des Kirchenpräsidenten ist mit dem eines Bischofs in anderen evangelischen Kirchen vergleichbar. Die Verfassunggebende Synode der EKHN hat 1949 aber entschieden, ihm die Bezeichnung Kirchenpräsident zu geben.

Die Kirchensynode der EKHN wählt den Kirchenpräsidenten für eine Amtszeit von jeweils acht Jahren, die Wiederwahl ist möglich. Der Kirchenpräsident muss ordinierter Pfarrer sein.

Die Aufgaben

Aufgabe des Kirchenpräsidenten ist – zusammen mit anderen – die geistliche Leitung der EKHN. Er hat laut Kirchenordnung „auf die schriftgemäße und bekenntnisgemäße Verkündigung des Wortes Gottes und auf die rechte Verwaltung der Sakramente zu achten“. Er soll die Pfarrerinnen und Pfarrer und Gemeinden „beraten, trösten, mahnen und begleiten“. Außerdem pflegt er die Verbindung mit anderen Kirchen.

Der Kirchenpräsident predigt regelmäßig in der St. Katharinenkirche in Frankfurt. Er hat auch das Recht, in jeder anderen Kirchengemeinde der EKHN zu predigen.

Jedes Jahr im Frühjahr zu Beginn der Kirchensynode präsentiert der Kirchenpräsident seinen Bericht zur Lage in Kirche und Gesellschaft

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Ich merke, der weite Raum
entsteht nicht in mir und durch mich.
Er entsteht, weil andere da sind,
die mir Räume eröffnen,
gnädig umgehen mit meinen Schwächen,
sich einsetzen für einen menschenwürdigen Umgang
mit allen Menschen.

(Melanie Beiner zu Psalm 31,9)

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