Was bedeutet das neue Einstellungsverfahren für künftige Pfarrerinnen und Pfarrer?

Am 27. November 2015 hat die Synode der EKHN ein neues Einstellungsgesetz in den Pfarrdienst beschlossen. Herzstück des neuen Gesetzes ist der Gedanke der Personalförderung. Jens Böhm, Personaldezernent der hessen-nassauischen Kirche sagte dazu am Rande der Synode: „Wir können uns heute nicht mehr darauf beschränken, die Eignung für den Pfarrberuf am Ende einer langen Ausbildung festzustellen.“ Es sei vielmehr nötig, den Pfarrberuf schon in der Ausbildung in den Blick zu bekommen. Schon im Theologiestudium sollen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Ausübung des Pfarrberufs grundlegend sind (Teamfähigkeit, Sprach-, Argumentations- und Dialogfähigkeit, Selbstreflexion) in einem langgestreckten und vertraulichen Prozess gefördert werden. Daneben will die EKHN ihren theologischen Nachwuchs auch bei der Entwicklung einer eigenen geistlichen Haltung unterstützen.

Kirchliche Studienbegleitung als Förderkonzept für Studierende
Dies alles geschieht durch den Aufbau einer Kirchlichen Studienbegleitung. Zum Frühjahr 2016 sollen zwei 100% Pfarrstellen für Kirchliche Studienbegleitung besetzt sein. Die Pfarrer_innen werden mit je einer halben Stelle an den Theologischen Fakultäten in Mainz und Frankfurt angesiedelt sein und dort weiterhin in die Studienbegleitung und Lehrveranstaltungen eingebunden sein und das Gemeindepraktikum der EKHN organisieren. Mit dem zusätzlichen Stellenanteil werden sie verpflichtende und freiwillige Fördermodule konzipieren und anbieten. Dabei handelt es sich um Gespräche, Seminare und Kurse, aber auch um Angebote von Geistlicher Begleitung, Einzelcoaching oder Exkursionen. Spätestens 2017 soll ein vollständiges Fortbildungsprogramm für Studierende erscheinen.
Wer sich zur oder spätestens kurz nach der Zwischenprüfung für die Studienbegleitung entscheidet und an den verpflichtenden Module teilnimmt, geht nach erfolgreichem Ersten Theologischen Examen direkt und ohne weiteres Auswahlverfahren in das Vikariat. Die Studienbegleitungsgespräche und Seminare finden in einem vertraulichen Rahmen statt. Das Theologische Seminar und die Kirchenverwaltung erfahren nichts von dem Inhalt der Gespräche. Die Kirchliche Studienbegleitung dient so einem Selbstklärungsprozess, ob der Weg in das Pfarramt der richtige für den/die Studierende_n ist. Das kann nur im vertraulichen Rahmen geschehen.
Ein Zwei-Wege-System in das Vikariat
Wer sich erst später für den Weg in die EKHN entscheidet, oder sich erst nach bestandenem Ersten Theologischen Examen bei einer anderen Gliedkirche der EKD oder einer Theologischen Fakultät um einen Vikariatsplatz in der EKHN bewirbt, fällt aus der langfristigen Kirchlichen Studienbegleitung heraus. Deshalb wurde für diesen Personenkreis ein mehrtägiges Aufnahmeseminar konzipiert. Darin finden strukturierte Übungen zu den Kriterien Teamfähigkeit, Sprach-, Argumentations- und Dialogfähigkeit und Selbstreflexion statt. Diese Übungen werden von einer Beobachter_innengruppe ausgewertet. Am letzten Tag entscheidet eine Kommission aus Mitgliedern der Kirchenleitung nach einem Kommissionsgespräch über die Aufnahme in das Vikariat.
Die Wege in den Pfarrdienst auf Probe
Auch für den Übergang in den Pfarrdienst auf Probe wird es zukünftig zwei Wege geben. In der zweiten Ausbildungsphase haben es die Vikarinnen und Vikare mit mehreren Ausbildungspartner_innen zu tun: ihrem/ihrer Lehrpfarrer_in, dem Theologischen Seminar und mit dem zuständigen Propst, der zuständigen Pröpstin. Wenn keiner dieser Ausbildungspartner_innen im Vikariat Zweifel an der persönlichen Eignung der Kandidat_innen anmeldet, erfolgt der Schritt direkt in den Pfarrdienst auf Probe. Werden Zweifel angemeldet, entscheidet die Kirchenleitung auf Basis eines Übernahmeseminars über die Aufnahme in den Probedienstes.
Gemeinsamer Entstehungsprozess - Gute Erfahrung mit der Beteiligungskultur
Das neue Gesetz ist in enger Abstimmung mit den Studierenden und Vikarinnen und Vikaren entwickelt worden. Vertreterinnen und Vertreter der beiden Statusgruppen waren an den wichtigen konzeptionellen Entscheidungen beteiligt. Das war der Synode und der Kirchenleitung wichtig, wie die stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf betont: „Angesichts der heutigen Personalsituation begegnen sich zwei Partner. Junge Theologinnen und Theologen bewerben sich bei uns. Aber wir bewerben uns auch bei einer Generation zukünftiger Pfarrerinnen und Pfarrer. Darum haben wir nicht für diese Generation ein Gesetz entwickelt, sondern mit ihr.“
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Kontakt
Kirchenverwaltung der EKHN / Dezernat 2 - Personal
Referat Personalförderung und Hochschulwesen
Pfarrerin und Kirchenrätin Rebecca Müller
Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt
Telefon: 06151/405378
Weiterführendes
Kirchen:
EKHN: Mach doch, was du glaubst!
EKD: Religionsunterricht, Studium und Forschung
Theologische Fachbereiche auf dem EKHN-Gebiet:
Johannes Gutenberg Universität Mainz
Berufsbegleitende Ausbildung:
Berufsbegleitender Masterstudiengang „Ev. Theologie“ der Philipps-Universität Marburg