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EKHN-Synode will Thema Fluglärm weiter intensiv beraten Kirchenpräsident für Lärmobergrenzen und -sachverständigenrat

„Hohe körperliche und psychische Belastung“

Frankfurt am Main, 23. 11. 2012. Die in Frankfurt tagende Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) will Anträge der Dekanatssynode Mainz und eine Bitte der Kirchengemeinde Flörsheim am Main zum Fluglärm in der Rhein-Main-Region in ihren Ausschüssen weiterbehandeln.

Die Mainzer Dekanatssynodalen hatten beschlossen, die Frage, ob der Fluglärm das Grundrecht auf freie Religionsausübung (Artikel 4 des Grundgesetztes) verletze, weiterzuverfolgen und dafür einen Beirat der EKHN zu schaffen.

Kirchenpräsident Dr. Volker Jung hatte die Forderung nach einem absoluten Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr bekräftigt und gefordert, dass der „Anti-Lärmpakt“ schneller umgesetzt wird. Für viele Menschen sei der Fluglärm nicht nur eine Einschränkung der Lebensqualität, sondern eine hohe körperliche und psychische Belastung. „Mit der Eröffnung der Nordwestbahn und der Zunahme der Flüge sind Zustände eingetreten, die für viele Menschen in der Flughafenregion unhaltbar sind“, sagte Jung. Die Proteste hätten „Bewegung in die Sache“ gebracht, sagte der Kirchenpräsident vor der Synode, die sich durch zahlreiche Wortbeiträge mit dem Problem auseinandersetzte. Auf der Besucherempore hatten Fluglärmgegner aus Flörsheim und dem Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen Protestplakate mit der Aufschrift „Fluglärm macht krank“ gezeigt. Pfarrer Volkhard Guth, Synodaler aus Rüsselsheim, hatte festgestellt: „Es gibt die Stille nicht.“

Ein von der Kirchenleitung der EKHN in Auftrag gegebenes Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte festgestellt, dass der Fluglärm die Religionsfreiheit nicht grundsätzlich eingeschränkt habe. Dieser Artikel des Grundgesetzes beziehe sich nur auf eine gezielte Störung religiöser Handlungen, erklärte Jung. Deshalb habe sich die Kirchenleitung dafür ausgesprochen, diesen juristischen Weg nicht weiter zu verfolgen. Der Kirchenpräsident schlug stattdessen vor, einen Lärmsachverständigenrat einzuberufen, Lärmobergrenzen festzulegen und sozial- und wirtschaftsethische Fragen aufzuwerfen. Dazu gehöre das Nachdenken über Wachstum, Mobilität und den eigenen Lebensstil. Die Kirchenleitung prüfe zudem, für betroffene Kirchengemeinden eine Projektstelle einzurichten, die Aktivitäten in Gemeinden und Dekanaten begleiteten und koordinieren soll. Auch das so genannte Flughafengespräch der EKHN soll intensiviert werden, bei dem sich Vertreter von Gemeinden im Einzugsbereich des Flughafens seit über zehn Jahren auf Initiative der Kirchenleitung regelmäßig treffen.


Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs

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Ich merke, der weite Raum
entsteht nicht in mir und durch mich.
Er entsteht, weil andere da sind,
die mir Räume eröffnen,
gnädig umgehen mit meinen Schwächen,
sich einsetzen für einen menschenwürdigen Umgang
mit allen Menschen.

(Melanie Beiner zu Psalm 31,9)

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