Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
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Kirchenvorstände: Leitung vor Ort

veröffentlicht 09.08.2023

von Martin Reinel

Kirchenvorstände tragen die Verantwortung für das kirchliche Leben in den Gemeinden. Das sagen Fakten und Daten über ihre Arbeit und die Struktur.

Kirchenvorstände sind ein evangelisches Markenzeichen. Sie sind für den Kurs der Gemeinde verantwortlich und entscheiden über die Angelegenheiten vor Ort. Sie wählen zum Beispiel die neue Pfarrerin,  stimmen über die Dachsanierung ab oder stellen die neue Leitung der der kirchlichen Kindertagesstätte ein. Kirchenvorstände in der EKHN werden jeweils für sechs Jahre gewählt. 

Zusammen mit der Gemeindepfarrerin oder dem Gemeindepfarrer trägt der Kirchenvorstand die Verantwortung für das Leben in der Gemeinde. Der Kirchenvorstand leitet und prägt die Gemeinde. Er ist gleichzeitig Impulsgeber und Entscheider.

So arbeitet der Kirchenvorstand

Üblich ist eine monatliche, in der Regel nicht öffentliche Sitzung. Anstehende Fragen werden hier rege diskutiert und Vorlagen abgestimmt. Die Mehrheit zählt. Dazu kommt die Arbeit in Ausschüssen, zum Beispiel für Finanzen, Jugendarbeit oder die Kindertagesstätte der Gemeinde. Außerdem beteiligen sich Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen auch an Gottesdiensten und anderen Gemeindeaktivitäten.

Der Kirchenvorstand blickt über den „Kirchturm“ hinaus, denn die eigene Gemeinde arbeitet mit anderen zusammen. Dabei gehört jede Gemeinde zu einem Nachbarschaftsraum und dem Dekanat, der evangelischen „Kirche in der Region“. Dort gibt es vielfältige Einrichtungen und Angebote. Und alle Gemeinden zusammen bilden die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN).

Den Vorsitz im Kirchenvorstands sollen ehrenamtliche Mitglieder übernehmen. Die Vorsitzenden werden von allen Mitglieder des Vorstands gewählt. Der oder die Pfarrer:in wird dann stellvertretende:r Vorsitzende:r.

Die Aufgaben des Kirchenvorstands

Menschen zum Glauben einzuladen und als Evangelische Kirche in die Gesellschaft hineinzuwirken – das ist die Hauptaufgabe des Kirchenvorstandes. Jede Gemeinde trägt diakonische Verantwortung. Durch Gottesdienste, Kinder-, Konfirmand*innen- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und Seelsorge lebt die Gemeinde ihren missionarischen Auftrag.

Darüber hinaus kümmert sich der „KV“ um Finanzen, Kirchengebäude, Grundstücke und auch um die Öffentlichkeitsarbeit. Zudem trägt er die Personalverantwortung und entsendet Delegierte in die Entscheidungsgremien des Dekanats, zuerst in die Dekanatssynode. Die wiederum wählt Mitglieder für die Kirchensynode, das höchste Gremium der EKHN.

Wer wird in den Kirchenvorstand gewählt?

Wer evangelisch ist, Mitglied der Kirchengemeinde und zu Beginn der Legislaturperiode das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die konfirmiert sind, können „Jugendmitglieder im Kirchenvorstand“ werden. Die jetzige Amtsperiode begann am 1. September 2021. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Wer darf den Kirchenvorstand wählen?

Wählen dürfen alle evangelischen Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind, das heißt Personen, die getauft sind und zu einer Kirchengemeinde und damit zur Evangelischen Kirche gehören. Insgesamt gibt es in der EKHN über eine Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder. 

Mehr Fakten zu den Kirchenvorständen

  • Die Kirchenvorstände haben je nach Gemeindegröße zwischen 4 und 21 Mitglieder. 
  • Für die Durchführung von Kirchenvorstandswahlen sind die Kirchengemeinden jeweils selbst verantwortlich, im Rahmen der von der Gesamtkirche vorgegebenen Regeln. Die Kirchenvorstände entscheiden selbst zu, Beispiel über die Einteilung der Wahlbezirke und das Wahlverfahren im Einzelnen festlegen. So gibt es – unterschiedlich in einzelnen Gemeinden – neben der Möglichkeit im Wahllokal bzw. per Briefwahl zu wählen, auch die Online-Wahl und die „Allgemeine Briefwahl“ für alle. Bei dieser Wahlform erhalten alle Wahlberechtigten die Unterlagen zur Briefwahl automatisch zugestellt.
  • Zu „Jugendmitgliedern im Kirchenvorstand“ können junge Gemeindemitglieder ab 14 Jahren gewählt werden. Damit macht es die EKHN möglich, dass Jugendliche mit Rede- und Antragsrecht aktiv am Entscheidungsprozess der Leitung der Gemeinde mitwirken können.

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