Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Vor einer Wiese und dem Himmel hält eine Hand einen Haufen Geld, aus dem ein grünes Pflänzchen wächst.

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Die EKHN achtet auf saubere und nachhaltige Geldanlage
  • Kirche und Geld

Bei Geldanlage sind Ethik und Nachhaltigkeit wichtig

veröffentlicht 25.07.2023

von Online-Redaktion der EKHN

Kirchliches Vermögen wird ethisch nachhaltig angelegt. Die EKHN achtet auf sozialverträgliche, ökologische, generationengerechte und entwicklungspolitisch sinnvolle Investitionen. Sie arbeitet nur mit ausgesuchten Unternehmen zusammen und investiert nur in sorgfältig ausgewählte Finanzprodukte.

Rendite mit Verantwortung

Von der Evangelischen Kirche darf man zu Recht erwarten, dass sie ihr Rücklagevermögen gemäß ihrem Auftrag gut anlegt. Diese Rücklagen und die Vermögenswerte sind nötig, um für die Zukunft vorzusorgen und nachhaltig agieren zu können. Aus dem klassischen Anlagedreieck von „Sicherheit, Rendite und Liquidität“ wird für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) daher ein Anlageviereck, dessen viertes Kriterium „ethisch nachhaltig“ lautet.

Das Anlageviereck der EKHN hat drei konkrete Aspekte:

  • Anlagen sind sozial verträglich, halten also die Mindeststandards der Internationalen Arbeitsrechtsorganisation (ILO) ein.
  • Zweitens: Sie sind ökologisch, beachten also den Schutz der Umwelt sowie der natürlichen Ressourcen.
  • Und drittens: Sie sind generationengerecht, dienen also einer „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“ (Brundtland-Kommission, 1987).

Für die EKHN hat also eine „Rendite mit Verantwortung“ höchste Priorität, wenn sie ihr Vermögen zur Absicherung zukünftiger Arbeit investiert.

Ausschlusskriterien für Unternehmen

Ausgeschlossen hat die EKHN damit Investments in Unternehmen, die

  • Rüstungsgüter, hochprozentige Spirituosen, Tabakwaren, gentechnisch verändertes Saatgut sowie kontroverse Formen des Glücksspiels anbieten,
  • die die Menschenwürde durch verunglimpfende und erniedrigende Darstellung von Personen verletzen
  • oder die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit – auch in der Zulieferkette – billigen sowie nicht notwendige und nicht vorgeschriebene Tierversuche durchführen.

Die Einhaltung der Kriterien ist insbesondere bei größeren Unternehmen, die in vielen Bereichen tätig sind, nicht leicht zu klären, etwa wenn zwar in Teilen gegen die Vorgaben verstoßen wird, das Kerngeschäft selbst aber unkritisch ist. Hier kann investiert werden, wenn der problematische Anteil maximal zehn Prozent des Gesamtumsatzes nicht überschreitet. Dies gilt allerdings nicht für Unternehmen, die geächtete Waffen herstellen oder handeln. 

Ausschlusskriterien für Staaten

Für die EKHN ist der Erwerb von Staatsanleihen ist bei Ländern ausgeschlossen, die…

  • die Todesstrafe praktizieren,
  • die als „nicht frei“ (im Sinne der Organisation und Forschungseinrichtung Freedom House) klassifiziert werden,
  • die aktuellen Klimaschutzprotokolle sowie die Bio-diversitäts-konvention des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme) nicht ratifiziert haben
  • oder die als besonders korrupt (im Sinne des Korruptionswahrnehmungsindexes – Corruption Perceptions Index, CPI – von Transparency International) wahrgenommen werden (Rating ≤ 4,0).

Ausschlusskriterien für Finanzprodukte

Die EKHN beteiligt sich nicht an

  • Steuersparmodellen oder Steuervermeidungsstrategien, da das dem Gemeinwohl schadet und sie selbst auf die Kirchensteuer ihrer Mitglieder angewiesen ist,
  • sogenannten Wertpapierleihen, da sie als langfristig orientierte Anlegerin die Volatilität der Märkte nicht erhöhen möchte, indem sie die von ihr gehaltenen Aktienpakete für eine kleine Zusatzrendite kurzfristig verfügbar macht,
  • Anlageprodukten, bei denen möglicherweise in der Anlageprozesskette sogenannte Offshore-Finanzplätze eingebunden sind,
  • Hedgefonds, da sie in aller Regel nicht die notwendige Transparenz herstellen,
  • Direktinvestments in Rohstoffe, denn deren Beurteilung setzt ein hohes Maß an Sachwissen voraus
  • und Nahrungsmittelspekulationen.

Positive Kriterien für die Anlage von Rücklagen

Bevorzugt investiert die EKHN also in Unternehmen, die folgende Positivkriterien erfüllen:

  • Sozialverträglichkeit, insbesondere eine verantwortliche Gestaltung von Arbeitsbedingungen
  • Ökologie, also die Reduzierung des Rohstoff-, Wasser- und Energieverbrauchs oder der Schadstoffemission
  • Generationengerechtigkeit, also entwicklungspolitische Ziele, Klimaschutzziele und eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mithilfe von Themen- und Direktinvestments kann die Kirche am ehesten ihre Ziele umsetzen. Gemeint sind Investments in erneuerbare Energien, Wasser sowie das Hochspannungsnetz, mit dem die Energiewende in Deutschland ermöglicht wird. Unterstützt werden auch Mikrofinanzanlagen zur Unterstützung von Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern (darunter Oikocredit und Anteile an Microfinance Funds).

Engagement und praktische Umsetzung

Eine Chance, ethische Kriterien aktiv zu vertreten, bietet die Einflussnahme auf Unternehmen, deren Anteile gehalten werden. Dazu gehören sowohl der Dialog mit Unternehmen als auch die Stimmrechtsausübung sowie die Mitwirkung in Gremien. Gerade ein kirchlicher Anleger hat die Verpflichtung, die Unternehmenswelt nicht nur in Schwarz und Weiß aufzuteilen, sondern durch Dialogprozesse Verbesserungen zu erreichen. Sollten sich Unternehmen nicht veränderungsbereit zeigen, können auch sie auf die Ausschlussliste gesetzt werden.

Angesichts der breit diversifizierten Geldanlagen der EKHN wäre die eigene Ausübung der Stimmrechte unmöglich. Dies geschieht in Form eines sogenannten „Responsible-Engagement-Overlay-Prozesses“ durch einen internationalen Dienstleister, der die Interessen von Anlegern mit einem Kapitalvolumen von über 100 Milliarden Euro vertritt.

Die EKHN verfügt nicht über eigene Investmentmanager, sie überlässt dies dem Fondsmanagement der unterschiedlichen Investmenthäusern. Um ihrer ethisch nachhaltigen Verantwortung gerecht zu werden, hat die EKHN aber den Investitionsrahmen auf der Grundlage einer strategischen Asset-Allokation vorgegeben. Diese Vorgaben werden in der EKHN seit 2009 von einem Investmentteam unter der Federführung des Finanzdezernats verantwortet und weiterentwickelt.

Die praktische Umsetzung geschieht durch eine in Deutschland gebräuchliche Rechtskonstruktion der Kapitalanlagegesellschaft, hier der Master-KAG. Sie ist für die gesamte Administration verantwortlich und berichtet dem Investmentteam. Bei etwaigen Verstößen gegen die Vorgaben meldet sie sich bei dem jeweiligen Fondsmanager, zum Beispiel um eine schnelle Rückabwicklung einzuleiten. Nur durch den Einsatz solcher technikunterstützter Dienstleister lässt sich ein ethisch nachhaltiges Anlagevolumen kontrollieren.

Durch die ethisch nachhaltigen Anlagerichtlinien werden etwa acht Prozent des gesamten Anlageuniversums an Aktien und Unternehmensanleihen ausgeschlossen. Bei den Staatsanleihen betrifft dies rund 90 Prozent der Staaten.

Nachhaltigkeit und der Zukunftsprozess „ekhn2030“

Die tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen wirken sich auch auf die Kirchen aus. Deshalb stellt die EKHN mit dem Zukunftsprozess „ekhn2030“ die Weichen neu. In dem Prozess soll die kirchliche Arbeit weiterentwickelt werden, um auch künftig für die Kirchenmitglieder da zu sein. Schon seit einigen Jahren wird deshalb darüber diskutiert (und gestritten), wie die Kirche im Jahr 2030 aussehen soll, um auch danach handlungsfähig zu sein.

Dabei geht es um alle kirchlichen Arbeitsfelder: Gemeinden und Gebäude, Zahl der Mitarbeitenden und Pfarrstellen, Gottesdienste und Seelsorge die Kommunikation mit den Mitgliedern, die Kinder- und Jugendarbeit, die kirchliche Medienarbeit, die Verwaltung, die Kooperationen von Kirchengemeinden, Dekanaten und Gesamtkirche – und vieles mehr.

Einsparungen und nachhaltige Investitionen zugunsten der Generationengerechtigkeit

Zu den Maßnahmen von „ekhn2030“ gehört auch, dass sich die EKHN auf knapper werdende Ressourcen einstellt. So ist es angesichts der prognostizierten Mitgliederentwicklung nötig, die jährlichen Ausgaben zu senken und die eigenen Rücklagen nachhaltig zu sichern. Hinter den nötigen Einsparungen steht dabei vor allem der Gedanke der Generationengerechtigkeit. Damit auch zukünftige Generationen die Kirche als stabile und hilfreiche Einrichtung erleben. Und damit auch später noch Gemeindeleben und Gottesdienste, Seelsorge und fröhliche Feiern möglich sind.

Arbeitskreis Kirchlicher Investoren (AKI)

Die EKHN gehört zu den Mitglieder des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI). Er setzt sich dafür ein, dass bei Geldanlagen neben den ökonomischen auch ethisch-nachhaltige Ziele verfolgt werden. Die Kriterien fließen in den Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche ein. Zudem fördert der AKI den Wissensaustausch zu ethisch-nachhaltigen Investments. 

Dezernat 3 - Referat Vermögensmanagement

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