Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Man sieht viele unterschiedliche Gemeindebriefe in verschiedenen Formaten, Farben und Gestaltungen

© Kai Fuchs / fundus.media

Gemeinden haben Pflicht zur Einsendung von Gemeindebriefen

veröffentlicht 02.11.2023

von Peter Bernecker

Die EKD und die Deutsche Nationalbibliothek haben Gemeinden daran erinnert, dass ihre Gemeindebriefe – wie jedes Druckwerk – zwecks Archivierung zu ihr geschickt werden müssen.

Bisher bestehende Ausnahmeregelungen sind seit 2021 deutlich verringert. So gilt sie beispielsweise nur noch für Gemeindebriefe, die rein aus Terminankündigungen bestehen. Frühere Ausnahmeregelungen gelten zum Großteil jetzt nicht mehr.

Adresse zur Einsendung von Gemeindebriefen aus Hessen und Rheinland-Pfalz
Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main

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