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Gemeinden haben Pflicht zur Einsendung von Gemeindebriefen
veröffentlicht 02.11.2023
von Peter Bernecker
Die EKD und die Deutsche Nationalbibliothek haben Gemeinden daran erinnert, dass ihre Gemeindebriefe – wie jedes Druckwerk – zwecks Archivierung zu ihr geschickt werden müssen.
Bisher bestehende Ausnahmeregelungen sind seit 2021 deutlich verringert. So gilt sie beispielsweise nur noch für Gemeindebriefe, die rein aus Terminankündigungen bestehen. Frühere Ausnahmeregelungen gelten zum Großteil jetzt nicht mehr.
Adresse zur Einsendung von Gemeindebriefen aus Hessen und Rheinland-Pfalz
Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main