Verkaufsoffene Sonntage in Hessen
Bürgermeister wollen neue Regelung
Esther Stosch
15.10.2019
epd/red
Artikel:
Download PDF
Drucken
Teilen
Feedback
Vor Beginn der parlamentarischen Beratung des neuen Ladenschlussgesetzes nannten Vetreter der Wirtschaft und der Kommunen vor allem die Stärkung des örtlichen Einzelhandels in den Innenstädten gegenüber der rund um die Uhr erreichbaren Online-Konkurrenz als Grund für verkaufsoffene Sonntage.
Gesetz macht verkaufsoffene Sonntage so gut wie unmöglich
Das von Sozialminister Kai Klose (Grüne) vorgelegte Gesetz mit der engen Anbindung verkaufsoffener Sonntage an örtliche Feste und Märkte verändere die bestehende Rechtsunsicherheit nicht. Die Gefahr, dass es kaum noch eine Ladenöffnung an Sonntagen geben werde, sei sehr groß, argumentierten unter anderem der Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt, Ulrich Caspar, sowie die Bürgermeister von Bad Vilbel und Weilburg.
Klagen hatten Ladenöffnungen in der Vergangenheit verhindert
Stattdessen müsse in dem Gesetz ein öffentliches Interesse als ausreichender Grund für die Ladenöffnung an den vier Sonntagen festgeschrieben werden. Caspar erinnerte daran, dass in der Vergangenheit die Sonntagsöffnung der Geschäfte immer wieder nach Klagen der Gewerkschaft Verdi und der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) gerichtlich untersagt wurden.
Bedingungen stammen noch aus den 1950er Jahren
Dennoch halte die Landesregierung fast unverändert an den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen fest. Dabei stamme die Bindung an örtliche Feste, Märkte und Messen noch aus den 1950er Jahren. Die Wirtschaftsvertreter verwiesen auf ein Rechtsgutachten, wonach ein öffentliches Interesse als Grund für die Ladenöffnung am Sonntag bereits 2009 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform erklärt wurde.
Menschliches Miteinander jenseits von Konkurrenzdruck möglich machen
Die stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ulrike Scherf, hebt dagegen die Bedeutung eines klaren Sonntagsschutzes heraus. Gerade inmitten von vielen Veränderungsprozessen sei es wichtig, „dass eine Gesellschaft Zeiten und Räume dafür hat, menschliches Miteinander jenseits von Konkurrenzdruck und Wettbewerb möglich zu machen“, sagte Scherf zu diesem Thema im März 2017.
Garant für sozialen Frieden
Solidarität und Weltoffenheit könnten nach Scherf nur dort reifen, „wo eine Gesellschaft Begegnungen zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern auch jenseits des beruflichen Alltags und dem Ausleben von Konsumwünschen ermöglicht“.
Den starken Sonntagsschutz in Deutschland bezeichnete sie als „ein Standortvorteil und ein Garant des sozialen Friedens“, so Scherf. Scherf erinnerte auch daran, dass der Sonntag nach christlichem Verständnis „der Ruhetag der Schöpfung“ sei. Er verdeutliche die Würde des Menschen, die nicht an Leistung und Zweck gebunden sei und ermögliche als gemeinsame freie Zeit nicht nur Erholung und Inspiration, sondern auch Gemeinschaft.
Frankfurts Wirtschaftsdezernent empört über derzeitige Regelung
Der Frankfurter Wirtschaftsdezernent Markus Fank (CDU) nannte es hingegen ein Unding, dass in Hessens größter Stadt so gut wie keine verkaufsoffenen Sonntage mehr möglich seien. Nicht einmal das Museumsuferfest mit 1,5 Millionen Besuchern, die IAA oder die Buchmesse seien von den Gerichten als Anlass akzeptiert worden.
Auch Bad Vilbel und Weilburg beklagen Verbote
Der Bad Vilbeler Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen, das die Sonntagsöffnung der Geschäfte untersagt habe, weil der dortige Marktplatz 575 Meter von der als Anlass anerkannten Caravan-Messe entfernt sei.
Der Weilburger Bürgermeister Johannes Hanisch (CDU) berichtete von einem kurzfristigen Verbot des verkaufsoffenen Sonntags, obwohl die Stadt lange mit Verdi im Gespräch gewesen sei. Als Katholik habe er mit einer Sonntagsöffnung der Geschäfte an vier Tagen im Jahr nur von 13 bis 18 Uhr und unter Aussparung der Adventszeit kein Problem.
Der Präsident des Handelsverbands Hessen, Jochen Ruths, versicherte, der Einzelhandel könne die Sonntagsöffnung mit den Angestellten auf rein freiwilliger Basis stemmen. Die Mitarbeiter freuten sich über die steuerbegünstigten Zuschläge an diesem Tag.