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Dekanate
Die Dekanatssynode leitet das Dekanat und wählt den Dekanatssynodalvorstand, der das Dekanat nach außen vertritt und repräsentiert.
An der Spitze des Dekanatssynodalvorstands stehen eine ehrenamtlich tätige Person als Vorsitzende oder Vorsitzender und der Dekan oder die Dekanin, also eine gewählte Pfarrerin oder ein Pfarrer. Die Dekanatssynode setzt sich aus Vertretern der Kirchengemeinden des Dekanates zusammen und aus Pfarrern oder Pfarrerinnen mit besonderen Aufträgen im Dekanat.
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Dekanin Carolin Kalbhenn eingeführt
Pfarrerin Carolin Kalbhenn wurde am Freitag, 8. Mai, in einem Gottesdienst in der Gießener Johanneskirche, Südanlage 13, als Dekanin des Evangelischen Dekanats Gießen von Pröpstin Sabine Bertram-Schäfer offiziell in ihr Amt eingeführt.
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Rechtlicher Leitfaden zur Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)
Wie werden die Mitglieder der Dekanatssynode gewählt? Wie viele Ehrenamtliche und welche Pfarrer:innen werden Mitglieder der Dekanatssynode? Das regelt die "Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)" der EKHN. Der hier folgende „Rechtliche Leitfaden zur Dekanatssynodalwahlordnung“ erläutert und kommentiert dieses wichtige Kirchengesetz für die Arbeit im Dekanat.

Rechtlicher Leitfaden zur Dekanatssynodalordnung (DSO)
Was ist ein Dekanat? Wie funktioniert ein Dekanat? Die Dekanatssynodalordnung (DSO) der EKHN regelt den Aufbau und die Abläufe im Dekanate und ist eines der grundlegenden Gesetze für die innere Organisation des Dekanats und seiner beiden Organe: Dekanatssynode und Dekanatssynodalvorstand. Der "Rechtliche Leitfaden zur DSO" kommentiert und erläutert dieses Gesetz.









