Synoden
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Rechtlicher Leitfaden zur Dekanatssynodalordnung (DSO)
Was ist ein Dekanat? Wie funktioniert ein Dekanat? Die Dekanatssynodalordnung (DSO) der EKHN regelt den Aufbau und die Abläufe im Dekanate und ist eines der grundlegenden Gesetze für die innere Organisation des Dekanats und seiner beiden Organe: Dekanatssynode und Dekanatssynodalvorstand. Der "Rechtliche Leitfaden zur DSO" kommentiert und erläutert dieses Gesetz.

Rechtlicher Leitfaden zur Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)
Wie werden die Mitglieder der Dekanatssynode gewählt? Wie viele Ehrenamtliche und welche Pfarrer:innen werden Mitglieder der Dekanatssynode? Das regelt die "Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)" der EKHN. Der hier folgende „Rechtliche Leitfaden zur Dekanatssynodalwahlordnung“ erläutert und kommentiert dieses wichtige Kirchengesetz für die Arbeit im Dekanat.

Die Mitglieder der Kirchensynode der EKHN
Der Dreizehnten Kirchensynode (Mai 2022 bis 2028) gehören insgesamt 120 Mitglieder an. 109 Kirchensynodale sind dabei gewählt. Es wurden elf Synodale von der Kirchenleitung bislang berufen. Zusätzlich setzt sich die Synode aus jeweils einem berufenen Mitglied der Evangelisch-reformierten Stadtsynode und des Reformierten Konvents zusammen. Hinzu kommen fünf Jugenddelegierte, die Rede- und Antragsrecht haben.
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Die Mitglieder der Kirchensynode der EKHN
Der Dreizehnten Kirchensynode (Mai 2022 bis 2028) gehören insgesamt 120 Mitglieder an. 109 Kirchensynodale sind dabei gewählt. Es wurden elf Synodale von der Kirchenleitung bislang berufen. Zusätzlich setzt sich die Synode aus jeweils einem berufenen Mitglied der Evangelisch-reformierten Stadtsynode und des Reformierten Konvents zusammen. Hinzu kommen fünf Jugenddelegierte, die Rede- und Antragsrecht haben.