Coronaregeln in Rheinland-Pfalz
Corona-Info: Neue „2G+“-Regel in Rheinland-Pfalz lässt Gemeinden Wahl
© Birgit Arndt / fundus.ekhn.de
08.09.2021
vr
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Stand: 9. September 2021
In Rheinland-Pfalz gelten ab dem 12. September neue Corona-Regeln. Die Landesregierung führt unter anderem für Veranstaltungen eine sogenannte „2G+“–Regel ein. Sie sieht grundsätzlich vor, dass für Geimpfte und Genesene Zusammenkünfte ohne Zahlenbegrenzungen wieder möglich sein sollen. Je nach Inzidenz kann auch ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen, sofern diese negativ getestet sind. Der Vorteil: Nach diesem System können auf jeden Fall mehr Menschen in Versammlungen zugelassen werden als bisher.
Medien sprechen von "2G+"-Möglichkeit für Kirchen in Rheinland-Pfalz
Medien hatten zunächst berichtet, dass auch Kirchengemeinden angeboten werden soll, dieses Verfahren als Alternative zu den bisherigen bewährten Hygieneregeln zu übernehmen. Der Vorteil auch hier: Der große Sitzabstand in Kirchen entfällt, mehr Menschen hätten Platz. Vermutlich wird dadurch auch die Maskenpflicht im Gottesdienst aufgehoben. Gemeinden sollen aber auch das bisherige Verfahren weiter nutzen können. Bestätigt ist dies von der Landesregierung dann am Donnerstag. Seit
Neue Verordnung liegt den Kirchen erst Donnerstag vor
Die Verordnung liegt den Kirchen seit Donnerstag vor. Sie lässt den Gemeinden in der Tat die Wahl, wie sie den Zugang regeln. In einer Pressemitteilung des Landes heißt es mit Blick auf das Thema Religionsausübung: „In geschlossenen Räumen gilt – neben dem Abstandsgebot - durchgehend die Maskenpflicht. Nehmen an Gottesdiensten, Veranstaltungen oder Kommunions-/Konfirmations-/Firmunterricht o.ä. in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen teil (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen), entfällt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen bleiben aber bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.“
Dem EKHN-Krisenstab liegt der Wortlaut der 26. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz seit Donnersagmittag im Wortlaut vor. Er wird zeitnah informieren und gegebenenfalls die Corona-Grundsätze für Rheinland-Pfalz anpassen.