Leitungsgremien
Entscheidungen via Videokonferenz möglich
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22.09.2020
pwb
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Dies war in der Coronakrise in vielen Fällen nötig geworden aber in den Kirchengesetzen bisher nicht vorgesehen. Das entschieden die Delegierten der Kirchensynode am Samstag mit großer Mehrheit auf ihrer Tagung in Offenbach.
In der Krise traten vorübergehende gesetzesvertretende Regelungen zu den Tagungsmodalitäten in Kraft. Sie machten es zumindest Gemeinden und Dekanaten in Ausnahmefällen bereits möglich, per Videokonferenz Beschlüsse zu fassen. Sie sind nun durch reguläre Gesetze ersetzt worden.
Insbesondere für die Kirchensynode sollen digitale Sitzungen aber eine Ausnahme bleiben. Der Regelfall bleibt die Präsenzsitzung. Das hat die Kirchensynode nach Erfahrungen des Lockdowns durch eine Ergänzung der Kirchenordnung (Artikel 36) in drei Lesungen ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Die durch die Kirchenordnung Artikel 37 festgelegte Öffentlichkeit kann (nach einer beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung der Kirchensynode) auch durch elektronische Übertragung hergestellt werden. Auch die synodalen Ausschüsse können in begründeten Fällen digital tagen; damit bestätigte die Synode eine während der Corona-Epidemie begonnene Praxis.
Quellen: Drucksachen Nr. 10/20 https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/46545.pdf und Nr. 11/20 https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/46630.pdf