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Evangelisches Juristenforum

Experten uneins über Hirntod und Organspende

istockphoto.com/aydinmutluOrganspendeTrotz diagnostiziertem Hirntod kann der menschliche Körper am Leben erhalten werden.

Keinen Konsens über das Thema Hirntod und Organspende erbrachte eine Veranstaltung des Evangelischen Juristenforums am Dienstagabend in Kassel, auf dem namhafte Experten von Kirche, Recht, Theologie und Medizin zu Wort kamen.

Margot Papenheim, Verbandsreferentin der Evangelischen Frauen in Deutschland, vertrat die Auffassung, dass der Hirntod nicht mit dem Tod selbst gleichzusetzen sei. So könnten beispielsweise hirntote, schwangere Frauen noch Kinder zur Welt bringen, auch reagierten hirntote Menschen auf Schmerzreize. „Hirntote sind Sterbende”, sagte sie. Für eine Organentnahme, in die ein Mensch im Falle seines Hirntodes eingewilligt habe, sei daher unbedingt eine Vollnarkose erforderlich.

 „Wer stirbt, kann getötet werden”

Der Jurist Reinhard Merkel, Mitglied im Ethikrat, setzte sich dagegen dafür ein, den Hirntod als Begriff für den Tod zu definieren. Nur so könne Rechtssicherheit geschaffen werden. „Wer stirbt, kann getötet werden”, wies er auf die rechtliche Problematik hin, zwischen Hirntod und tatsächlichem Tod zu unterscheiden. In diesem Fall müsste die Organspende nach erfolgtem Hirntod verboten werden. Da das Hirn aber allein den Gesamtorganismus steuere, sei eine Definition des Begriffes Tod als Hirntod die vernünftigste Lösung.

Der Theologe Dietrich Korsch wies darauf hin, dass der Mensch nach dem Tod allein Gott gehöre. Eine Organspende sei ein Ausdruck von Gnade, dürfe aber nicht zur Pflicht gemacht werden. Ein solcher Akt sei zwar lobenswert, dürfe aber nicht als allgemeinverbindlich oder moralisch geboten dargestellt werden.

Das Evangelische Juristenform wurde 2012 von der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und dem Bundessozialgericht ins Leben gerufen und will eine Plattform für Diskussionen im Schnittfeld von Recht und Theologie sein. Bisher fanden acht Veranstaltungen statt.

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