Sonntagsschutz
FDP beantragt Sonntagsöffnung ohne Anlassbezug
Ich-und-Du/pixelio.de
02.04.2019
epd/red
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Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag will die Ladenöffnung an Sonntagen erleichtern. In einem am Montag in Wiesbaden vorgestellten Gesetzentwurf beantragt sie eine entsprechende Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. Danach sollen die Gemeinden ermächtigt werden, künftig ohne Anlass von Sonderereignissen wie Märkte, Messen oder Volksfeste vier Mal im Jahr an Sonn- oder Feiertagen die Öffnung der Geschäfte zu gestatten. Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP im Landtag, Stefan Naas, begründete den Vorstoß mit der entstandenen Rechtsunsicherheit durch die geltende Regelung.
Er präsentierte eine lange Liste von Kommunen, in denen die geplante Ladenöffnung an Sonntagen kurzfristig von Gerichten untersagt oder die Genehmigung dafür von den Gemeinden wieder zurückgezogen wurde. In den meisten Fällen waren die Messen, Märkte oder Volksfeste als kein ausreichender Anlass für die Ausnahmen vom Verbot des Sonntagsverkaufs angesehen worden. Im Interesse der Belebung von Ortskernen und Stadtzentren sowie des Tourismus, aber auch wegen der zunehmenden Konkurrenz des Onlinehandels müsse hier aber Rechtssicherheit geschaffen werden.
Vier Tage mit sechs Stunden gefordert
Der Gesetzesvorschlag der FDP lehnt sich an die geltenden Bestimmungen in Berlin an, in denen ebenfalls kein solcher Anlassbezug enthalten ist. Im Gegensatz zur Bundeshauptstadt mit bis zu zehn verkaufsoffenen Sonntagen will die Partei aber an der Beschränkung auf vier solcher Tage im Jahr ebenso festhalten wie an der Begrenzung auf maximal sechs Stunden Öffnungszeit außerhalb der Zeit der Hauptgottesdienste. Naas wies darauf hin, dass das geltende Ladenschlussgesetz in Hessen ohnehin am Jahresende ausläuft und CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag auch die Schaffung von Rechtssicherheit angekündigt haben.
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