EKiR und EKHN
Geschwisterlicher Austausch der Kirchenleitungen
V. Jung
29.01.2019
pwb
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Die Kirchengrenzen stimmen mit den Grenzen der Bundesländer nicht überein, so dass Teile von Hessen (Region Wetzlar) zur EKiR gehören, andererseits Teile von Rheinland-Pfalz (Rheinhessen und Westerwald) zur EKHN. Die KiR hat vor Kurzem sehr erfolgreich eine Jugendsynode durchgeführt.
In der EKHN hat die Synode im November beschlossen, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare Trauung heißt und es keine generelle Möglichkeit der Ablehnung mehr geben soll. Darüber und etliche andere Themen haben die Kirchenleitungen beider Kirchen im Haus der Landeskirche in Düsseldorf geredet. Kirchenpräsident Dr. Volker Jung lobte den geschwisterlichen und freundschaftlichen Erfahrungsaustausch.