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Gesetz zum Verkündigungsdienst

EKHNNotenzeile und Bibel symbolisch dargestellt

Das in der Herbstsynode beschlossene Kirchengesetz zum Verkündigungsdienst gilt als eine der weitreichendsten Reformen seit Bestehen der EKHN und ist Teil des Zukunftsprozesses „ekhn2030“. Es ordnet die Arbeit in den Gemeinden und Regionen von Grund auf neu. Kern ist die zukünftige gemeinsame Bemessung von Pfarr-, Gemeindepädagogik- und Kirchenmusik-Stellen in den Jahren 2025 bis 2029.

Nach vier Jahren Vorarbeit wurde das Kirchengesetz zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst im Mai 2022 in erster Lesung in die erste Tagung der XIII. Kirchensynode eingebracht. Dieses bezog die Richtungsbeschlüsse der XII. Kirchensynode vom Herbst 2021 mit ein. Nach Verabschiedung des neuen Regionalgesetzes und des Gesetzes zum qualitativen Gebäudekonzentrationsprozess im März 2022 ist das Verkündigungsdienstgesetz das dritte Reformgesetz im Prozess ekhn2030. Nach zweiter und dritter Lesung bei der zweiten Tagung der XIII. Kirchensynode wurde das Verkündigungsgesetz mit einigen Änderungen am 26. November 2022 von der Synode mit großer Mehrheit beschlossen. Am 1. Januar 2023 tritt es in Kraft.

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Du stellst meine Füße auf weiten Raum.

(Psalm 31,9)

Psalm 31,9

Bild: Mit freundlicher Genehmigung von gettyimages/tolga tezcan

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