Gesetz zum Verkündigungsdienst
EKHN
07.02.2023
pwb
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Nach vier Jahren Vorarbeit wurde das Kirchengesetz zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst im Mai 2022 in erster Lesung in die erste Tagung der XIII. Kirchensynode eingebracht. Dieses bezog die Richtungsbeschlüsse der XII. Kirchensynode vom Herbst 2021 mit ein. Nach Verabschiedung des neuen Regionalgesetzes und des Gesetzes zum qualitativen Gebäudekonzentrationsprozess im März 2022 ist das Verkündigungsdienstgesetz das dritte Reformgesetz im Prozess ekhn2030. Nach zweiter und dritter Lesung bei der zweiten Tagung der XIII. Kirchensynode wurde das Verkündigungsgesetz mit einigen Änderungen am 26. November 2022 von der Synode mit großer Mehrheit beschlossen. Am 1. Januar 2023 tritt es in Kraft.
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