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Über 80 Lehrkräfte eingeführt

Im Fach Religion mehr Zuversicht vermitteln

EKHN / Foto Georg, OffenbachNeue Religionslehrerinnen und Religionslehrer: Bevollmächtigungsgottesdienst mit Ulrike Scherf 2018 in der Offenbacher MarkuskircheNeue Religionslehrerinnen und Religionslehrer: Bevollmächtigungsgottesdienst mit Ulrike Scherf 2018 in der Offenbacher Markuskirche

Es ist immer wieder ein ergereifendes Ereignis, wenn Religionslehrerinnen und Religionslehrer ihre Bevollmächtigungs-Urkunde erhalten. Sie dürfen ab dann offiziell unterrichten. Bei einem festlichen Gottesdienst hob Hessen-Nassaus Stellvetretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf die Bedeutung des Fachs auch im Kampf gegen zuviel Druck im Alltag hervor.

EKHN / Foto Georg, OffenbachUlrike Scherf im Bevollmächtigungsgottesdienst 2018 in der Offenbacher MarkuskircheUlrike Scherf im Bevollmächtigungsgottesdienst 2018 in der Offenbacher Markuskirche

Über 80 evangelische Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus dem gesamten Einzugsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind am Mittwochnachmittag (7. November) in der Offenbacher Markuskirche in ihren Dienst eingeführt worden. Bei einem feierlichen Gottesdienst überreichte ihnen die Stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Ulrike Scherf, die sogenannte Bevollmächtigungs-Urkunde. Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen nun mit allen Rechten und Pflichten evangelische Religion unterrichten. In Deutschland erhalten evangelische und katholische Lehrkräfte neben der staatlichen Befähigung auch eine kirchliche Unterrichtserlaubnis.

Scherf: Druck entgegenstellen

Angesichts einer Gesellschaft, in der junge Menschen vor immer mehr Entscheidungen gestellt würden, könne der Religionsunterricht dabei helfen, dem zunehmenden Druck im Leben zu begegnen, sagte Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf in ihrer Predigt. Als eine der wichtigsten Aufgaben des Fachs Religion bezeichnete sie, religiöse Grundfragen des Lebens zu stellen sowie Kraft, Zuversicht und Gelassenheit zu vermitteln. So sei es heute zwar positiv, dass Menschen bei der Berufswahl und in vielen anderen Lebensbereichen große Freiheiten besäßen. Dies sei jedoch zugleich mit hohen Anforderungen an jeden Einzelnen verbunden, erklärte Scherf. Biblische Hoffnungsbilder könnten dagegen zum Ausdruck bringen, dass nicht der gesamte Erfolg in der eigenen Hand liege. Gottes Möglichkeiten seien größer als die eigenen, so Scherf. Der Glaube daran könne den Druck nehmen, „den Sinn und Wert des eigenen Lebens alleine herstellen und beweisen zu müssen“. Nach Worten Scherfs könne dies Gelassenheit schenken, „nicht noch kurz die Welt retten zu müssen.“ Jeder und jede dürfe auch einmal scheitern und etwas erneut wagen. Scherf: „Ich muss weder resignieren vor zu großen Aufgaben noch mich in Übereifer verausgaben, als hinge alles an mir. Denn ich weiß mich, mein Leben und die ganze Schöpfung in den Händen Gottes, der alles zum Guten führen wird.“

Fakten: Über 6000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchengebiet

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) werden pro Jahr rund 200 Lehrerinnen und Lehrer in zwei großen Gottesdiensten bevollmächtigt. Über 6000 Lehrkräfte unterrichten im Kirchengebiet derzeit evangelische Religion. Dazu kommen rund 950 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit Aufträgen im Schuldienst sowie etwa 200 hauptamtliche Schulseelsorgerinnen und -seelsorger. Für die Förderung und Begleitung der religionspädagogischen Arbeit hat die EKHN fünf Kirchliche Schulämter und das mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gemeinsame Religionspädagogische Institut in Marburg mit seinen regionalen Arbeitsstellen eingerichtet. Die EKHN hat rund 1,6 Millionen Mitglieder und erstreckt sich über Teile der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.

Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Hessische Verfassung garantieren das Recht auf konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Damit übernimmt der Staat die Verpflichtung zur Einrichtung, organisatorischen Einbettung und personellen Absicherung des Religionsunterrichtes. Die inhaltliche Verantwortung für den Religionsunterricht gibt der Staat an die betreffenden Kirchen ab. Sie sind für die Themen der Lehrpläne, für die vermittelten Inhalte, für die verwendeten Unterrichtswerke und die fachliche Integrität und Qualität der Lehrkräfte verantwortlich. Gleiche Bedingungen gelten für den neuen islamischen Religionsunterricht, der aus Sicht der EKHN einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Gläubigen in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Identität leisten kann.

Wer eins ist mit sich selbst, ist stark.
Aber wer ist das?

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