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Sonntags-Schutz

Landesregierung will Ladenöffnungsgesetz bald neu fassen

pixabay.com/sferrario1968Einkaufswagen Sammelstelle auf ParkplatzWeiterhin sollen die Geschäfte sonntags geschlossen bleiben. Außer an vier Sonntagen im Jahr, wenn es dazu einen entsprechenden Anlass gibt.

Die hessische Landesregierung will das Ende des Jahres auslaufende Ladenöffnungsgesetz schon bald neu fassen. Ziel der Novelle ist vor allem die Schaffung von Rechtssicherheit für die bis zu vier möglichen Sonntagsverkäufe in den Geschäften pro Jahr.

„Die Evaluierung ist bereits abgeschlossen, so dass dem Kabinett nach Auswertung der Stellungnahmen in den nächsten Wochen das Änderungsgesetz vorgelegt wird“, kündigte Sozialminister Kai Klose (Grüne) auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) an.

Eine solche Evaluierung, also Überprüfung und Auswertung der Wirkung des Gesetzes, war im vergangenen Jahr angestoßen worden. Die geplante Sonntagsöffnung der Geschäfte musste in den vergangenen Jahren immer wieder kurzfristig aufgrund von Gerichtsentscheidungen abgesagt werden, aus Resignation verzichteten manche Kommunen dann ganz auf entsprechende Anträge.

Mehr Rechtssicherheit

In den meist von der Gewerkschaft ver.di und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung erwirkten Gerichtsentscheidungen war mehrfach der jeweilige Anlass der Sonntagsöffnungen - in der Regel Märkte, Messen oder Volksfeste - nicht als ausreichend für die Genehmigung angesehen worden. CDU und Grüne haben daher in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, hier Rechtssicherheit zu schaffen.

Klose machte aber deutlich, dass der Anlassbezug als Voraussetzung für die Genehmigung von Sonntagsöffnungen nicht entfallen werde. Das sei nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig, betonte der Grünen-Politiker, der das Sozialministerium Mitte Januar vom bisherigen Ressortchef Stefan Grüttner (CDU) übernommen hat. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sei auch davon auszugehen, dass Hessen an der Begrenzung auf vier Sonntage mit der Möglichkeit solcher Ladenöffnungen festhalten werde. Auch an der Bestimmung, die Adventssonntage davon auszunehmen, werde sich ebenso wenig etwas ändern wie daran, dass die verkaufsfreien Stunden außerhalb der Zeit der Hauptgottesdienste liegen müssen.

Wie die vereinbarte Rechtssicherheit bei dem beabsichtigten Festhalten an einem Anlassbezug dennoch hergestellt werden soll, sagte Klose noch nicht. „Das wird Gegenstand des Gesetzentwurfs auf der Grundlage der Evaluation sein“, antwortete er auf eine entsprechende Frage nur. Der Minister deutete aber an, dass den Kommunen dabei eine Schlüsselrolle zukommen könnte.

„Es ist erklärtes Ziel des Koalitionsvertrags, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, damit die jetzige unbefriedigende Situation verbessert wird“, hob Klose hervor. Die Belebung der Ortskerne oder Stadtzentren sei ein „wichtiges Interesse der Kommunen, des Einzelhandels und selbstverständlich auch der Landesregierung“. Wörtlich fügte Klose hinzu: „Grundlage hierfür müssten umfassende Entwicklungskonzepte sein, die dann auch genau den Anlassbezug schaffen würden, der Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Umsetzung verkaufsoffener Sonntage nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz ist.“

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Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.

Matthäus 25, 40

Bild: Mit freundlicher Genehmigung von gettyimages/tolga tezcan

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