Regionalgesetz
Möglichkeiten der Kooperation von Kirchengemeinden
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28.01.2019
pwb
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Mit der pfarramtlichen Verbindung, der Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft, dem Kirchlichen Verband und der Gesamtkirchengemeinde gibt es vier Grundformen der Kooperation. Diese lassen sich flexibel an unterschiedliche Situationen anpassen und miteinander kombinieren, so dass Sie in Ihren Kirchengemeinden eine regionale Zusammenarbeit nach ihren Bedürfnissen ausgestalten können. Wichtig ist, dass Sie selber vor Ort in Ihren Kirchenvorständen entscheiden können, wann und mit wem Sie sich gemeinsam auf den Weg machen wollen. Das Dekanat hat den Auftrag, regionale Entwicklungen in seinem Bereich anzuregen, zu begleiten und beratend zu unterstützen.
Eine Arbeitshilfe informiert über die Grundformen der Zusammenarbeit nach dem Regionalgesetz und deren Möglichkeiten. Die aktuellste Fassung mit Downloadmöglichkeit der Arbeitsmaterialien finden Sie jeweils hier. Die Erfahrungen zur Vorbereitung auf die Umsetzung des neuen Gesetzes zeigen, dass dabei insbesondere die Einrichtung von Kooperationsräumen, die Zusammenarbeit im Bereich der kirchengemeindlichen Verwaltung sowie die Bildung von Gesamtkirchengemeinden nachgefragt sind.