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ekhn 2030

Prioritätenprozess ekhn 2030 geht weiter

EKHN

Nach intensiver Debatte hat die Kirchensynode die Weiterarbeit am Prozess „ekhn 2030“ beschlossen: Die EKHN soll „offene und öffentliche Kirche nahe bei den Menschen“ bleiben, auch wenn bis zum Jahr 2030 die jährlichen Haushaltsausgaben um 140 Millionen Euro reduziert werden.

Auftrag

Aufgrund eines Beschlusses der Kirchensynode vom Herbst 2018 legte die Kirchenleitung im Frühjahr 2019 Empfehlungen zur Weiterarbeit an Prioritäten und Posterioritäten vor (Drucksache Nr. 04-4/19). Zugleich diskutierte die Kirchensynode die Ergebnisse der Freiburger Studie zur Entwicklung der Kirchenmitgliederzahlen und zum Kirchensteueraufkommen (Drucksache Nr. 04-5/19). Deren Ergebnisse prognostizieren der EKHN bis zum Jahr 2060 einen Rückgang der Mitgliederzahlen um bis zu 50%. Wichtigste Ursache ist laut Studie neben der demographischen Entwicklung das Aus- und Eintrittsverhalten, insbesondere von Mitgliedern im Alter von 20 bis 35 Jahren. Konkretisiert wurden die handlungsleitenden Rahmenbedingungen im Herbst 2019 (Drucksache Nr. 79/19). Zugleich wurde einem Vorschlag der Kirchenleitung für einen zunächst auf zwei Jahre begrenzten Prioritätenprozess ekhn2030 zugestimmt.

Ziel

Mit ekhn2030 wird ein Prozess zur Kirchenentwicklung gestartet, um gesellschaftlichen Veränderungen und knapper werdenden Ressourcen zu begegnen. Zentral ist dabei die Frage, welche Maßnahmen und Veränderungen dazu beitragen, die EKHN als „öffentliche und offene Kirche nahe bei den Menschen“ weiter zu entwickeln. Ziel des Prozesses ist es zum einen, Einsparoptionen angesichts zukünftig deutlich geringerer Kirchensteuereinnahmen zu benennen. Zum anderen, die Frage zu beantworten, in welchen Strukturen und mit welchen Mitteln es der EKHN trotzdem gelingen kann, unter veränderten Bedingungen Menschen mit der Botschaft von Gottes Liebe zu erreichen und sie als Mitglieder zu gewinnen bzw. zu halten.

Herausforderungen

In den Jahren 2018/19 lag der Mitgliederverlust der EKHN mit durchschnittlich 2,1% sogar noch deutlich über der Annahme der Freiburger Studie. Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist auch ein weiterer Anstieg nicht auszuschließen. Berechnungen kommen vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass es bis zum Jahr 2030 notwendig sein wird, die strukturellen Ausgaben der EKHN um 140 Mio. € zu reduzieren. Um eine Finanzierungslücke in dieser Höhe schließen zu können, werden weitreichende Veränderungen nötig sein. Wesentliche Bereiche sind beispielsweise die Pfarrstellenplanung – hier gehen Ausbildungszahlen, Demographie und Einsparerfordernisse Hand in Hand – und die Verringerung des Gebäudebestandes. Allerdings wird es auch in anderen Bereichen weitergehende Maßnahmen erfordern, um die erwartete Finanzierungslücke zu schließen. Aufgrund der Größe der Herausforderung und der aktuellen Erschwernisse durch die Corona-Pandemie, muss davon ausgegangen werden, dass der ursprünglich auf zwei Jahre begrenzte Prozess über die Wahlperiode der aktuellen Kirchensynode hinausgeht.

Erste Konzepte und Entscheidungsvorschläge werden voraussichtlich in der Herbstsynode 2020 vorgelegt. Im November 2021 sollen wesentliche Impulse für die Neuaufstellung der EKHN und erste Entscheidungen für konkrete Maßnahmen getroffen werden. Für die Frühjahrssynode 2021 plant die Kirchenleitung erneut einen Bericht zur finanziellen Lage der EKHN.

Konsequenzen: Prozess

Um diese Herausforderung bewältigen zu können, wurde eine Projektorganisation gewählt, die die folgenden operativen Arbeitspakete vorsieht:

· 1: Förderung von Öffnung, Kooperation und Zusammenschlüssen

· 2: Pfarrstellen und Verkündigung

· 3: Gebäude – Qualitativer Konzentrationsprozess

· 4: Kindertagesstätten – Qualitativer Konzentrationsprozess

· 5: Beihilfe und Versorgung

· 6: Zukunftskonzept Kinder und Jugend, einschließlich Jugendbildungsstätten

· 7: Zukunftskonzept junge Erwachsene und Familien

· 8: Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

In drei Querschnittsthemen (siehe die Zusammenfassungen: Ekklesiologie – Digitalisierung – Nachhaltigkeit) werden Impulse und wichtige Rahmenbedingungen für alle Arbeitspakete aufgezeigt. Neben dem zentralen Thema des zugrundeliegenden Kirchenbildes der EKHN werden darin als wichtige Teilbereiche die Themen Digitalisierung sowie Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei allen Planungen berücksichtigt. Zu zwei Themen wurden Prüfaufträge vergeben: Zuweisungen an ökumenische Einrichtungen und Werke sowie Abbau gesamtkirchlicher Genehmigungsvorbehalte.

Die Steuerungsgruppe des Projektes besteht aus Mitgliedern der Kirchenleitung, des Kirchensynodalvorstandes und zwei Vertretern der Ev. Jugend in Hessen und Nassau (EJHN).

Resonanzräume

Alle Arbeitspakete holen insbesondere die Sicht jüngerer und junger Menschen für ihre Überlegungen ein. Resonanzräume für die Steuerungsgruppe sind der um die Jugenddelegierten erweiterte Ältestenrat der Synode und die Gesamt-Mitarbeitervertretung, aber auch die Dienstkonferenz der Dekaninnen und Dekane sowie die Konferenz der DSV-Vorsitzenden. Die nächsten Resonanztermine finden bereits im September 2020 – gleich nach der Synode – statt. Feedback aus den Kirchengemeinden kann außerdem über die Dekanate und über eine zentrale Mailadresse ekhn2030@ekhn.de an die Steuerungsgruppe übermittelt werden.

Quelle: Drucksache Nr. 05/20

https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/46628.pdf

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Aber wer ist das?

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