Bundestag zur Suizidbeihilfe
Sterbehilfe: Kirchenpräsident begrüßt Berliner Entscheidung
Günter Havlena/pixelio.de
06.11.2015
vr
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Darmstadt, 6. November 2015. Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Volker Jung, hat die Entscheidung des Bundestages zur Sterbehilfe vom Freitag (6. November) als „sinnvolle Regelung“ begrüßt. Demnach ist die „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe verboten Dabei ist der juristische Begriff „geschäftsmäßig“ nicht mit geschäftlich zu verwechseln. Er zielt bereits auf ein auf Wiederholung angelegtes organisiertes Handeln. Damit soll auch ein Vorgehen gegen Vereine oder Einzelpersonen besser ermöglicht werden. Es drohen dann bis zu drei Jahren Haft. Angehörige werden in dem Gesetzestext hiervon ausdrücklich ausgenommen. „Die Beihilfe zum Suizid darf nicht zu einer problemlos abrufbaren Dienstleistung oder gar einem Geschäftsmodell werden“, kommentierte Jung die Entscheidung. Mit dem Beschluss sei „auch klargestellt, dass es keine kommerzielle Sterbehilfe geben darf“, so Jung.
Ausbau von Hospizen und schmerzlindernder Medizin gefordert
Es könne dagegen „gesellschaftlich und in der gesundheitlichen Versorgung noch vieles getan werden, damit Menschen nicht um Beihilfe zum Suizid bitten müssen“, erklärte der Kirchenpräsident. Nach Worten Jungs ist der bereits am Donnerstag im Bundestag beschlossene Ausbau von Sterbehospizen und Palliativstationen in Krankenhäusern, die vor allem auf Schmerzlinderung spezialisiert sind, „ein wichtiger Schritt“. Jung betonte, dass die Beihilfe zum Suizid nur „in absoluten Ausnahmesituationen und nach einer intensiven Abwägung in Frage kommen kann“. Für die evangelische Kirche bleibe es ein zentrales Anliegen, „Leben zu schützen, zu erhalten und zum Leben zu ermutigen“.
Mögliche Kriminalisierung von Ärzten befürchtet
Als problematisch an der verabschiedeten Regelung sieht Jung allerdings eine mögliche „vorschnelle Kriminalisierung von Ärzten, die eigentlich nur helfen wollen“. Mediziner, die Suizidbeihilfe leisteten, könnten beispielsweise in den Verdacht geraten, „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ zu betreiben. Auch sei nicht klar zu erkennen, inwieweit der Arzt sich auf ein vom Patienten begonnenes Gespräch über Suizid und Sterbewünsche einlassen dürfe und wo die Grenze zur strafbarbaren Beihilfe verlaufe. Jung: „Ich hoffe, dass in diesem so sensiblen Arzt-Patienten-Verhältnis auch weiterhin alle Sorgen, Wünsche und Hoffnungen von schwerstkranken Patienten angesprochen werden können.“ Schließlich bezeichnete der Kirchenpräsident die in den vergangenen Monaten „außerordentlich ernsthaft geführte Debatte“ um die Sterbehilfe, bei der der Fraktionszwang der Abgeordneten aufgehoben war, als einen „beindruckenden Beleg für die Stärke der parlamentarischen Demokratie“.