Interview
Will die Diakonie Tarifverträge einführen?
EKHN
06.01.2015
epd/red
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Herr Clausen, die Diakonie Hessen scheint sich darauf einzustellen, in absehbarer Zeit mit den Gewerkschaften Tarifverträge abzuschließen. Woher der Sinneswandel?
Harald Clausen: Wir sind an drei Dingen interessiert. Das erste ist, dass unsere Mitglieder mit Arbeitsrechtsrahmenbedingungen arbeiten können, die betrieblich sinnvoll umsetzbar und bezahlbar sind. Zweitens: Wir wollen unsere Mitarbeitenden angemessen bezahlen, und wir sind drittens daran interessiert, dass soziale Arbeit nicht unter Lohnwettbewerb mit Anbietern leidet, die nicht tariflich bezahlen. Die Instrumente zur Eindämmung von Lohnwettbewerb sind jedoch begrenzt. Eine Möglichkeit wäre ein Tarifvertrag, der für allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Bislang gilt bei den Kirchen ja flächendeckend, mit nur wenigen Ausnahmen, der sogenannte Dritte Weg, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber in paritätisch besetzten AK Löhne, Gehälter und Dienstrecht festlegen. Warum hat dieses Modell keine Zukunft mehr?
Clausen: Persönlich bin ich der Meinung, dass dieses Modell Zukunft hat, weil dabei ein fairer Interessenausgleich durch externe und unabhängige Schlichtung gewährleistet ist. Wir müssen aber gleichwohl Partner finden, mit denen wir Arbeitsrecht umsetzen können. Derzeit haben wir Schwierigkeiten mit den Mitarbeitendenvertretungen, eine weitere Akzeptanz für das Modell des Dritten Wegs herzustellen.
Warum haben die Diakonie Hessen und ihre beiden landeskirchlichen Vorläufer bislang Tarifverträge abgelehnt?
Clausen: Wir sind der Meinung, dass die Regelungen, die im Dritten Weg entstanden sind, bisher gute Ergebnisse und für alle Beteiligten einen fairen Ausgleich gewährleistet haben. Deshalb waren wir bisher der Auffassung, dass kein Anlass besteht, dieses Modell zu wechseln. Wenn wir zukünftig andere Regelungsmechanismen für sinnvoller halten, müssen wir dies neben den Vertretungen unserer Mitarbeitenden vor allem auch mit unseren Landeskirchen diskutieren. Die Rahmenbedingungen für die Arbeitsrechtssetzung in der Diakonie werden kirchengesetzlich bestimmt.
Das Gespräch führte Wolfgang Weissgerber (Evangelischer Pressedienst)
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