Kirchenvorstände informierten sich über Möglichkeiten der Zusammenarbeit
Zukunftsfähig durch Kooperation?
Stender
15.04.2019
ast
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Im Rahmen des Jahresthemas der Dekanats-AG "Grenzen? Braucht der Mensch - braucht kein Mensch" hatte der geschäftsführende Vorstand der AG nach Daubringen eingeladen. Denn um das Überwinden von teilweise schon seit Jahrhunderten bestehenden Gemeindegrenzen geht es bei dem Schritt in die Kooperation, betonte der Kirchberger Dekan Hans-Theo Daum bei der Begrüßung. Angesichts sinkender Gemeindemitgliederzahlen und dem damit verbundenen Rückgang von Pfarrstellen sei die Zusammenarbeit mit den Nachbarn gerade für kleine Kirchengemeinden eine Notwendigkeit, um alle Aufgaben einer Gemeinde abzudecken, sagte Daum.
Es ist einiges in Bewegung
Pfarrer Thomas Eberl, Projektleiter Vernetzte Beratung der Kirchenverwaltung, informierte die rund 50 Interessierten über die Chancen, die die verschiedenen Kooperationsformen den Kirchengemeinden bieten. Neben den bereits bestehenden pfarramtlichen Verbindungen zwischen Gemeinden ist in den drei Dekanaten bereits einiges in Bewegung, berichtete er aus seiner aktuellen Beratungstätigkeit in Gemeinden in der Region. So gebe es Überlegungen zur Bildung einer Gesamtkirchengemeinde im Dekanat Grünberg. In diesem Modell gibt es, im Unterschied zur pfarramtlichen Verbindung, für alle beteiligten Gemeinden nur noch einen Kirchenvorstand. Für Pfarrerin oder Pfarrer keine unerhebliche Arbeitsentlastung, für die Gemeinden die Aufgabe der Hoheit über eigene Finanzen.
Regionalgesetz
Das neue Regionalgesetz der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, sieht neben pfarramtlicher Verbindung und Gesamtkirchengemeinde auch noch die Arbeitsgemeinschaft, den Kooperationsraum und den kirchlichen Verband vor. Auch der Gemeindezusammenschluss ist möglich. Pfarrer Eberl erläuterte die Voraussetzungen, die rechtlichen Grundlagen und die konkreten Folgen für das Gemeindeleben. Das Regionalgesetz sehe keine Verpflichtung von Gemeinden zu einer der Kooperationsformen vor, betonte er und unterstrich: „das Regionalgesetz ist ein Ermöglichungsgesetz“.
Beispielsweise ermögliche das Gesetz unter dem Dach einer Arbeitsgemeinschaft ganz unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung bei gleichzeitiger weitgehender Selbständigkeit der beteiligten Kirchengemeinden. Beispielsweise bestehe die Möglichkeit, im Verwaltungsbereich zu kooperieren. In einigen Gemeinden der Landeskirche mache man seit Jahren gute Erfahrungen mit der Bündelung der Verwaltungsaufgaben mehrere Kirchengemeinden in einem gemeinsamen Büro. Auch der Einsatz von Pfarrerinnen und Pfarrern nach Aufgabengebieten könne in einem Kooperationsraum beschlossen werden.
Initiativen müssen von Gemeinden ausgehen
Die Landeskirche fördere zwar die Zusammenschlüsse durch finanzielle Unterstützung, erläuterte der Referent, die Initiative dazu müsse jedoch von den Gemeinden ausgehen. Einmal beschlossen, ist keine Zustimmung von der Landeskirche notwendig. Die Absprache mit dem Dekanat reiche aus, so der Kooperations-Experte der Kirchenleitung.
Mit seinem Vortrag regte Eberl eine intensive Diskussion im Plenum und an den Gruppentischen an, bei denen unterschiedliche regionale und inhaltliche Interessenlagen formuliert wurden. Wie weit sich die einzelnen Gemeinden über ihre Grenzen hinaus wagen und welche Formen der Kooperation in Daubringen bereits vorbereitet wurden, wird die nähere Zukunft zeigen.