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„Hermann-Schlegel-Stiftung“ und „Ernst Zur-Nieden-Stiftung“

Zuschüsse für innovative Projekte in der Männerarbeit

pixabay.com/katerinaknizakovaMann stapet Natursteine aufeinander

Die Hermann Schlegel-Stiftung vergibt auch im Jahr 2019 Zuschüsse für Projekte sowie Veranstaltungen, in denen es um die Arbeit mit älteren Menschen und/oder um innovative Vorhaben in der Männerarbeit geht. Die „Propst Ernst Zur-Nieden-Stiftung“ fördert Projekte, die zur Erfüllung des kirchlichen Auftrages beitragen und sich im Rahmen innovativer Projektarbeit insbesondere an Männer wenden.

Aus Erträgen der Hermann-Schlegel-Stiftung können für Projekte im Jahr 2019 Zuschüsse vergeben werden.

Die Zielsetzung der Hermann-Schlegel-Stiftung ist in der Stiftungsurkunde festgelegt: 

Zusätzliche Förderung der Seniorenarbeit und der Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Gefördert werden gemeindliche und kirchliche Projekte sowie Veranstaltungen, in denen es um die Arbeit mit älteren Menschen und/oder um innovative Vorhaben in der Männerarbeit geht. Unterstützt werden können auch Projekte der Männerarbeit, die den Kontakt zu unterschiedlichen Gruppen in der Arbeitswelt und in anderen gesellschaftlichen Zusammenhängen befördern. Deswegen können auch zeitlich befristete Zuschüsse zu Personalkosten bei der Ausbildung von Jugendlichen und bei der Beschäftigung von Arbeitslosen gegeben werden.

„Ernst Zur-Nieden-Stiftung“

Für das Jahr 2019 können Zuschüsse aus Erträgen der Ernst Zur-Nieden-Stiftung vergeben werden.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich der kirchlichen Erwachsenenbildung. Es geht dabei um Projekte und Vorhaben, die zur Erfüllung des kirchlichen Auftrages beitragen und sich im Rahmen innovativer Projektarbeit insbesondere an Männer wenden.

Neue und impulsgebende Ideen für kirchliche Arbeit sind gefragt, auch durch Nutzung kultureller und künstlerischer Medien.

 

Antragstellung:

Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen, Einrichtungen, Werke und Verbände; gegebenenfalls sind Angaben zur Rechtsform, Satzung und Besetzung der Gremien beizufügen.

Anträge können formlos bis 15. Februar 2019 gestellt werden. Sie sind zu richten an:

Dezernat 1  Kirchliche Dienste

OKR Christian Schwindt
Paulusplatz 1

64285 Darmstadt

Telefon: 06131/28744-41
Fax:       06131/28744-11

Anträge können auch per E-Mail entgegen genommen werden. In diesem Falle sind sie an Frau Ingrid Allmrodt in der Kirchenverwaltung zu senden. Ingrid.Allmrodt@ekhn-kv.de

Wichtig: Der Antrag muss Angaben über folgende Punkte enthalten:

  1. Kurze Bezeichnung des Projektes
  2. Träger für die Durchführung/verantwortliche Personen
  3. Darstellung des Projektes (Zielsetzung, Durchführung, Kooperationen)
  4. Ort und Zeit des Projektes
  5. Kostenplan (ggf. Kostenvoranschläge)
  6. Finanzierungsplan (Eigenmittel und andere Einnahmen)

 

 

Wer eins ist mit sich selbst, ist stark.
Aber wer ist das?

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