Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Gruppe Köpfe aus Papier, einer davon farblich hervogehoben in lila, mit Trillerpfeife im Mund

© gettyimages/wildpixel

Infos zum Hinweisgeberschutzgesetz

veröffentlicht 01.12.2023

von Peter Bernecker

Beschwerden oder Hinweise auf rechtswidriges Verhalten im beruflichen Umfeld können Mitarbeitende in der EKHN an speziell eingerichtete Stellen melden.

Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben sind selbstverständliche Grundlage unseres Tuns. Die EKHN ermutigt daher, Rechtsverstöße und Fehlverhalten zu melden und dadurch mitzuhelfen, diese künftig zu verhindern und mögliche Schäden zu vermeiden.

Gleichzeitig ist es der EKHN wichtig, den Schutz der hinweisgebenden Personen sicherzustellen und damit den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes nachzukommen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat eine Meldestelle eingerichtet, der sich neben anderen Gliedkirchen auch die EKHN angeschlossen hat.

Kenntnisse und Anhaltspunkte für Regelverstöße, von denen im Zuge der beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt wurde, können über dieses internetbasierte Hinweisgebersystem gemeldet werden. Die Hinweisgebenden sind gesetzlich vor Nachteilen geschützt und können auf eine vertrauliche Behandlung der übermittelten Informationen bauen. Das Hinweisgebersystem bietet auch die Möglichkeit einer anonyme Meldungsabgabe.

Über folgenden Link kann eine Meldung abgegeben werden: www.bkms-system.com/ekd

Meldestelle der Ev. Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover

Telefon: 0511 / 2796 236

Hinweisgebende Personen haben die Wahl, ob sie sich an diese „interne Meldestelle“ oder eine „externe Meldestelle“ der Behörden wenden. Sie können somit den Meldekanal wählen, der sich angesichts der fallspezifischen Umstände am besten
eignet.

Externe Meldestelle:
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
Tel.: 0228 / 99 410 6644
www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Neben dieser neuen gesetzlichen Regelung bestehen bereits seit längerem folgende vier EKHN-internen Meldestellen:

Plakate für den Aushang

Bitte hängt die Info-Plakate für alle gut sichtbar in euren Einrichtungen aus.

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