
Stimmkarten auf der Vollversammlung
47. Vollversammlung der EJHN
Das Entscheidungsgremium der Jugend kommt zusammen
Die Vollversammlung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. ist das höchste Entscheidungsgremium des Jugendverbandes. Die Dekanate entsenden Delegierte in die Vollversammlung, die von ihren Jugendvertretungen gewählt werden. Maximal ein Drittel der entsandten Delegierten darf zum Zeitpunkt der Wahl das 27. Lebensjahr vollendet haben. Die Anzahl der Delegierten variiert nach der Größe des Dekanats. Der genaue Schlüssel ist in der Satzung der EJHN festgehalten . Des Weiteren gehören der Vollversammlung die fünf Jugenddelegierten der EKHN-Synode und bis zu zehn Berufene an, die sie selbst bestimmt. Sie haben in der Vollversammlung Rede-, Antrags- und Stimmrecht und sind für die Dauer der Vorstandslegislatur gewählt. Die Vollversammlung findet zwei Mal im Jahr statt. Dort kommen die Vertreter* innen der Arbeit von, mit und für Kinder(n) und Jugendliche(n) zusammen. Alle sind eingeladen. Anmeldung über www.ejhn.de
