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Hilfestellung für Seelsorgende in belastenden Situationen
veröffentlicht 07.05.2026
von Peter Bernecker
VELKD veröffentlicht Handreichung zur Seelsorge beim Wunsch nach assistiertem Suizid.
An ehren- oder hauptamtlich Seelsorgende, die Menschen begleiten, für die assistierter Suizid eine Option darstellt, richtet sich eine neue Handreichung der VELKD mit dem Titel „Seelsorge und assistierter Suizid“.
Assistierter Suizid stellt Seelsorge vor neue Herausforderungen
„Die Handreichung reagiert auf eine seelsorgliche Realität, die sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat“, sagt der Leitende Bischof der VELKD, Landesbischof Ralf Meister. „Fragen nach assistiertem Suizid stellen sich häufiger und unmittelbarer in der Praxis von Kirchengemeinden, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Hospizen. Für Seelsorgende entstehen dadurch neue Gesprächssituationen, die von Ambivalenz, Unsicherheit und hoher emotionaler Intensität geprägt sind. Dabei wollen wir sie nicht allein lassen, sondern verantwortungsvoll unterstützen.“
Fokus auf Reflexion statt Vorgaben
Im Zentrum der Veröffentlichung steht daher nicht die Formulierung ethischer Positionen oder Handlungsvorgaben. Vielmehr eröffnet sie einen Reflexionsraum für die eigene seelsorgliche Haltung.
Anhand von Fallbeispielen, pastoralpsychologischen Überlegungen und rechtlichen Einordnungen werden Seelsorgende dazu ermutigt, ihre Rolle in diesen komplexen Situationen zu klären und Menschen sensibel, ergebnisoffen und verantwortungsvoll zu begleiten.
Kollegialer Ansatz als besonderes Merkmal
„Ein besonderes Merkmal der Handreichung ist ihr konsequent kollegialer Ansatz. Sie ist keine normative Anleitung, auch keine Richtlinie für diakonische Einrichtungen, sondern eine Unterstützung für die professionelle Selbstvergewisserung der Seelsorgerin oder des Seelsorgers“, sagt Angela Grimm, Vorsitzende des Seelsorgeausschusses der VELKD, der die Veröffentlichung verfasst hat.
„Die Fähigkeit, Ambivalenzen auszuhalten, unterschiedliche Perspektiven wahrzunehmen und im Gespräch zu bleiben, wird als zentrale Kompetenz seelsorglichen Handelns hervorgehoben.“
Seelsorge im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Lebensschutz
Zugleich nimmt die Handreichung die vielschichtigen Kontexte in den Blick, in denen Fragen des assistierten Suizids auftreten: Neben der sterbewilligen Person selbst gehören dazu Angehörige, medizinisches und pflegerisches Personal sowie institutionelle Rahmenbedingungen.
Seelsorge wird dabei als eigenständige Ressource beschrieben, die Orientierung geben, Konflikte moderieren und Räume für existenzielle Kommunikation eröffnen kann.
Haltung der evangelischen Kirchen zum assistierten Suizid
Die evangelischen Kirchen in Deutschland verbinden in ihrer Haltung zum assistierten Suizid zwei grundlegende Perspektiven: den Schutz des Lebens und die Achtung der Selbstbestimmung des Menschen.
Unter der Leitformel „Gott ist ein Freund des Lebens“ treten sie entschieden für den Schutz des menschlichen Lebens ein und setzen sich für rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen ein, die Suizidprävention sowie palliative Versorgung stärken.
Gleichzeitig betonen sie die Verantwortung und Freiheit des Individuums als Teil der von Gott gegebenen Würde. In Grenzsituationen kann dies auch bedeuten, eine Entscheidung für einen assistierten Suizid zu respektieren.
In solchen Fällen verstehen sich die evangelischen Kirchen ausdrücklich als ansprechbar für eine seelsorgliche Begleitung, die dem einzelnen Menschen vorurteilsfrei begegnet.
Bedeutung der Seelsorge in existenziellen Grenzsituationen
Die VELKD-Handreichung macht deutlich: Gerade in diesen Spannungsfeldern kommt der Seelsorge eine besondere Bedeutung zu. Sie ist dort gefragt, wo einfache Antworten nicht ausreichen – im konkreten Gegenüber, im offenen Gespräch und in der Begleitung von Menschen an den Grenzen des Lebens.
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