Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Nahaufnahme Liedblätter mit Notenzeilen

© Sandra Hirschke / fundus.media

Vervielfältigen von Liedern, Liedtexten und Noten - Pauschalvertrag verlängert

veröffentlicht 04.06.2025

von Peter Bernecker

Die VG Musikedition und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben ihren Pauschalvertrag über das Vervielfältigen von Liedern, Liedtexten und Noten bis zum 31. Dezember 2032 verlängert.

Die Vereinbarung ermöglicht es den evangelischen Gemeinden vor dem Hintergrund des „Kopierverbots“ gemäß § 53 Abs. 4 UrhG, ohne gesonderte Genehmigung Vervielfältigungen in bestimmtem Umfang herzustellen und zu verwenden. Durch den Abschluss des Pauschalvertrages durch die EKD werden die Gemeinden von den Kosten für eigene Verträge über Vervielfältigungen von Noten und Liedtexten entlastet.

Nutzung von Liedtexten und Noten im Gottesdienst rechtlich abgesichert

Den Gemeinden ist es auf der Grundlage des Pauschalvertrages weiterhin möglich, Vervielfältigungen (z. B. Fotokopien) für den Gemeindegesang im Gottesdienst und bei anderen Gemeindeveranstaltungen anzufertigen. Auch die Sichtbarmachung von Liedern und Liedtexten mittels Beamer ist weiterhin erlaubt. Zudem dürfen kleinere Liedsammlungen mit maximal acht Seiten zur einmaligen Verwendung, etwa bei Trauungen oder Konfirmationen, erstellt werden.

Sonderregelung für Streaming läuft Ende 2025 aus

Die befristete Sondervereinbarung zur Einblendung von Liedern und Liedtexten beim Streaming von Gottesdiensten auf gemeindeeigenen Internetseiten läuft zum Jahresende aus. Gemeinden sollten sich rechtzeitig über alternative Regelungen oder Lizenzen informieren, falls sie Streaming-Angebote weiterhin nutzen möchten.

Neue digitale Nutzungsmöglichkeit ab 2026: QR-Code-Zugriff

Ab dem Jahr 2026 ist eine neue Nutzungsmöglichkeit Bestandteil der Vereinbarung: Für die Dauer einer konkreten Veranstaltung dürfen Liedtexte und Noten digital – beispielsweise über einen QR-Code – bereitgestellt werden, allerdings nur für die Teilnehmenden der jeweiligen Veranstaltung.

EKD und VG Musikedition betonen Vorteile für Gemeinden und Urheber

Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, und Henrike Schwerdtfeger, Justiziarin und zuständige Referentin im Kirchenamt der EKD, betonen in einer gemeinsamen Stellungnahme: „Mit der langfristigen Verlängerung und Ausweitung des Pauschalvertrages wird gewährleistet, dass Urheber und Urheberinnen mit ihren Musikverlagen für die analogen und digitalen Vervielfältigungen, die zum Gemeindegesang innerhalb der EKD erfolgen, weiterhin angemessen vergütet werden. Gleichzeitig werden die evangelischen Gemeinden auch zukünftig zum einen finanziell, zum anderen von Bürokratie entlastet, da die Vervielfältigungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand und regelmäßige Meldepflichten erstellt werden können.“

Ausnahmen

Nicht Bestandteil des Vertrages ist - wie bisher - die Herstellung von Kopien und anderen Vervielfältigungen für Chöre, Solisten und Instrumentalisten. Ebenfalls gesondert zu lizenzieren sind unter anderem Sammlungen im Rahmen von § 46 UrhG, Vervielfältigungen bspw. in Kinderbetreuungseinrichtungen, Seniorenheimen oder zu musikpädagogischen Zwecken. Für die nicht über den Pauschalvertrag abgegoltenen Lizenzierungen erhalten die Berechtigten einen gesamtvertraglich vereinbarten Nachlass.  Weitere Informationen zu nicht vom Pauschalvertrag abgedeckten melde- und vergütungspflichtigen Nutzungen, auch zu den Möglichkeiten des Streamings von Noten und Liedtexten, sowie zum Antragsformular (Meldebogen) für eine Lizenz erhalten Sie bei der VG Musikedition (fki@vg-musikedition.de).  

Die VG Musikedition nimmt als treuhänderisch tätige Verwertungsgesellschaft unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr. 

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