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Gerade im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit gelten strenge Datenschutzvorschriften

Datenschutz in der Öffentlichkeitsarbeit

veröffentlicht 23.10.2023

von Traudi Schlitt

Die Kommunikation über eine Website ist heute Standard - auch für Kirchengemeinden. Und nicht nur sie: Immer mehr Gemeinden kommunizieren auch über die Sozialen Medien. Hier wie überall muss die Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet sein.

Alles, was Recht und zu beachten ist!

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und es sind verschiedene Bereiche zu betrachten, um Schaden in finanzieller und ideeller Sicht abzuwenden.

Erstellt wird die Homepage, Webseite, der Internetauftritt auf verschiedene Art: Werbeagenturen, Baukastensysteme, Contentmanager (Wordpress, Joomla, Typo3...) oder selbstprogrammiert.

Die Pflege der Homepage wird oft eher vernachlässigt und Inhalte auch über Jahre nicht aktualisiert. Ist die Webseite technisch veraltet, so kann sie leicht gehackt werden und Inhalte verändert werden. Die kann zu ideellen Schäden der Kirche führen.

Die Wichtigkeit von Impressum und Datenschutzerklärung ist hinlänglich beschrieben worden. Sie werden oft mit einem Generator automatisch erstellt, sind aber erst die halbe Miete, zumal häufig auf Gesetze verwiesen wird, die im kirchlichen Umfeld keine Anwendung finden.

In der Datenschutzerklärung werdem die eingesetzten Mittel beschrieben. Diese sind u.a.:

  • verschiedene Analysewerkzeuge von Anbietern außerhalb der EU
  • Einbindung von Social-Media-Plugins
  • spezielle Schriftarten, bereitgestellt von spezialisierten Anbietern wie Adobe oder Google
  • Werbetracker
  • Captchas
  • Transportverschlüsselung
  • Cookies

Schauen sich Besucher:innen die Homepage an, so teilt deren Browser dem Homepagebetreiber viele Daten mit: die IP-Adresse seines Endgerätes, weitere technische Daten, die ähnlich wie Cookies Personen wiedererkennen lassen. Werden nun Analyse- und Trackingtools großer Anbieter eingesetzt, die auch bei vielen anderen Webseiten zum Einsatz kommen, so können die Anbieter diese Daten verknüpfen und weitreichende Profile bilden. Diese werden dann an Werbetreibende verkauft. Damit ergibt sich ein Geschäftsmodell für die kostenlosen Dienste.

Rechtlich sauber lässt sich dies tatsächlich auch umsetzen, jedoch ist dies mit Aufwand verbunden.

  • Besucher:innen müssen vor dem ersten Erheben von Analyse- und Trackingdaten der Nutzung explizit zustimmen, auch das automatisch Einbinden von Schriftarten birgt Fallen.
  • Die Verträge sind rechtssicher abzuschließen, denn neben Bußgeldern der Datenschutzaufsicht können bei Verstößen auch Schmerzensgelder von Betroffenen gerichtlich festgelegt werden.
  • Fotos, die Personen darstellen, sind zu bewerten: Das Recht am eigenen Bild und das Foto als personenbezogenes Datum sind zu berücksichtigen.

Hinsichtlich des Aufwandes, den die Einhaltung des Datenschutzes erfordert, stellt sich die Frage der Abwägung: Was wird benötigt und was ist verzichtbar?

Ein nice-to-have kann sich in der Kosten-Nutzen-Analyse bemerkbar machen, wenn der Aufwand für den rechtssicheren Einsatz mitbedacht wird. Werbetreibende, die vom Verkauf ihrer Dienstleistungen leben, müssen manchmal erst von der Notwendigkeit die Persönlichkeitsrechte der Homepagebesucher überzeugt werden.

Fonts: Für die meisten Webseiten reichen die allgemeinen Schriftarten aus. Werden spezielle Fonts genutzt, so können diese einmalig auf den Webserver geladen werden. Der Zugriff der Clientbrowser auf die Fonts geschieht dann nur auf dem Webserver. Für die meisten Contentmanagingsysteme gibt es Hilfsmittel und Umsetzungshilfen, die oft sogar kostenlos sind.

Analysen: Wer möchte nicht gerne wissen, wer seine Homepage besucht? Auswertungen der Webserverprotokolle sind seit Jahren ein gutes Mittel. Stellt man nun den Nutzen der schon vorhandenen Analysemöglichkeiten den verfügbaren Mitteln zur Reichweitenanalyse des Internetauftritts gegenüber (Wie oft haben die Verantwortlichen der Einrichtung innerhalb eines Jahres danach gefragt?), so fällt das Abschalten von eingebundenen Analysetools leicht. Der Aufwand für eine Rechtskonforme Umsetzung entfällt dann auch.

Social Media: Es gibt Scripte, die ein datenschutzkonformes Einbinden von Social-Media-Buttons und -inhalten ermöglichen. Das bedeutet, der Homepagebesucher ist informiert, dass man erst mit dem Anklicken der Social-Media-Buttons, dem Bild eines Youtube-Videos oder dem Feld mit der X-Nnachricht seine Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt. Technisch gibt es für diese Fragestellungen verschiedene Lösungen, die auch einer möglichen Bequemlichkeit der Besucher nicht entgegensteht.

Werbetracker: Hier sollte man sich fragen, ob dies bei einem kirchlichen Angebot überhaupt benötigt wird.

Cookies: Hilfsmittel für die rechtskonforme Nutzung von Cookies gibt es viele für die genutzten Homepagesysteme. Doch zuerst stellen Sie sich die Frage, welche Cookies überhaupt benötigt werden. Das Datenschutzgesetz fordert die Datensparsamkeit; bei den Einstellungen müssen die Vorgaben so eingestellt sein, dass es die für die Nutzer:innen datenschutzfreundlichste Möglichkeit ist.

Baukastensysteme: Es gibt viele Baukästen: Angebote von Hostinganbietern, Jimdo, Wix, aber auch das Facettnet der EKHN. Baukästen bieten sich an, wenn man schnell und einfach eine Homepage neu gestalten möchte. Bei den günstigen Anbietern sind oft Analysetools von Google etc. eingebunden, die man nicht abschalten kann. Dafür sind rechtsichere Verträge mit den Anbietern des Baukastens und/oder den Analyseanbietern abzuschließen. Die Kosten für spezialisierte Fachanwält:innen sprengen dabei das Budget.

Am Anfang steht der Wunsch nach einer Neugestaltung der Internetpräsenz. Die korrekte Durchführung ist eine Leitungsaufgabe, denn es sind verschiedene Bereiche einzubinden. Viele Dinge können delegiert werden. Das Konzept und die Projektumsetzung sind gemeinsam zu entwickeln, Pflege und Finanzierung über die Jahre der Nutzung und die Überwachung des Projektes sind zu klären.

Hinweis: Auch für Webseiten, die in die Jahre gekommen und aus verschiedenen Gründen kaum noch gepflegt werden, gibt es Lösungen bei der EKHN, und hier speziell im Medienhaus. Der Webbaukaseten im Facettnet ermöglicht auch die Übernahme einer bereits bekannten Internetadresse, die unter kirchengemeinde-ort@ekhn.de integriert werden kann.  Wird die altbekannte Webadresse nun im Browser aufgerufen, so landet man auf dem neuen Internetauftritt im Facettnet. Die Kirchengemeinde ist für ihre dort eingestellten Inhalte verantwortlich, der Rest (Technik, Sicherheit, Impressum, Datenschutzerklärung, Cookiebanner, Webfonts...) übernehmen die Profis des Medienhauses.

Hier geht es zum Demobaukasten der neu gestalteten Gemeindeseiten im Facettnet.

Zum Medienhaus, dem Anbieter des Facettnet, gelangen Sie über diesen Link:

Evangelisches Medienhaus

Spezielle Themen zum Datenschutz in der ÖA

Nachstehend haben wir für euch noch einige spezielle Themen zusammengefasst:

Social Media

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