Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
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Evangelischen Kirche in Deutschland (Aufbau)

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Der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gehören mehrere Gliedkirchen an, wovon die EKHN eine ist. 

120 Männer aus 28 Landeskirchen kamen am 31. August 1945 ins hessische Treysa. Ihr Ziel war die Neugründung einer evangelischen Kirche in Deutschland nach dem Naziregime. Mit Blick auf die Mitschuld der deutschen Kirchen am zweiten Weltkrieg kam nur eine bedingungslose Abkehr vom staatsfixierten Kirchenbild der Nazizeit in Betracht.

Ausgehend vom Selbstverständnis der Barmer Theologischen Erklärung folgte der Aufbau der EKD einem basisorientierten Konzept. Der neue Protestantismus sollte sich von den Gemeinden her aufbauen und seine obrigkeitshörige Struktur ablegen. Konsequenterweise betonte die neue Ordnung der EKD dann auch die Eigenständigkeit der Landeskirchen, von denen eine die EKHN ist. Seitdem nehmen die Landeskirchen im „politischen System“ der EKD die zentrale Stellung ein. Der Weg dorthin war jedoch nicht einfach. Im Streit der Ideen rangen Konservative und Liberale Kirchenvertreter hart miteinander. Am Ende setzten sich aber die Modernisierer Theophil Wurm ( 1868 – 1953) und der erste Kirchenpräsident der EKHN, Martin Niemöller (1892 – 1984), durch. Sie ebneten den Weg für demokratische Strukturen in der evangelischen Kirche in Deutschland.

Die 20 Gliedkirchen als Basis

Die 20 lutherischen, unierten und reformierten Gliedkirchen bilden als Basis die Legitimationsgrundlage für alle Organe und Kammern der EKD. Die Beteiligung der Gliedkirchen realisiert in den verschiedenen Organen damit das föderale und demokratische Prinzip einer „von unten“ aufgebauten und geleiteten evangelischen Kirche in Deutschland. Die Gliedkirchen sind wiederum selbst demokratisch strukturiert. In der EKHN und den anderen Gliedkirchen stellen die einzelnen Kirchengemeinden die Basis dar. Auch eine Art Gewaltenteilungsprinzip wurde nach dem 31. August 1945 in der protestantischen Kirchenorganisation verwirklicht.

Die Synode der EKD – das Parlament und Beschlussfassungsorgan

Ähnlich wie der Bundestag in der Politik berät und beschließt die Synode die Angelegenheiten der EKD. Dazu gehören Kirchengesetze und Vorlagen anderer Organe der EKD, wie zum Beispiel des Rates und der Kirchenkonferenz. Die Synode besteht aus 120 Mitgliedern. Von ihnen werden 100 Mitglieder durch die Synoden der 20 Gliedkirchen gewählt. Weitere 20 Mitglieder beruft der Rat unter besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche und die Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. In der Regel kommt die Synode einmal im Jahr an wechselnden Orten zu einer mehrtägigen Tagung zusammen. Diese Tagungen sind öffentlich.

Die Kirchenkonferenz - die direkte Verantwortung der Landeskirchen

Ähnlich dem Bundesrat in der Politik wird die Kirchenkonferenz der EKD von den Leitungen der Gliedkirchen gebildet. Die Hauptaufgabe der Kirchenkonferenz ist es, bei der Gesetzgebung und der Wahl des Rates mitzuwirken. Die Gliedkirchen sind in der Kirchenkonferenz mit einem unterschiedlichen Stimmengewicht ausgestattet. Gliedkirchen mit mehr als zwei Millionen Kirchenmitgliedern haben zwei Stimmen, die anderen Gliedkirchen haben eine Stimme. In der Kirchenkonferenz und in ihrer Arbeit findet die direkte Mitverantwortung und Einflussnahme der Landeskirchen für den Weg der EKD ihren Niederschlag. Vorsitzender der Kirchenkonferenz ist stets der Ratsvorsitzende.

Der Rat der EKD – der Mittler mit Integrationsfunktion

Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Kirchenintern ist er für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände verantwortlich. Die wichtigste Funktion des Rates liegt jedoch in der Wahrnehmung aller nach außen gerichteten Gemeinschaftsaufgaben. So vertritt er insbesondere die kirchlichen Anliegen gegenüber der Bundesregierung und der politischen Öffentlichkeit. Im Namen der 20 Gliedkirchen nimmt der Rat zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung. Diese Aufgabe erfüllt er beispielweise durch seine Denkschriften. Insoweit hat der Rat der EKD sowohl eine Führungsaufgabe, als auch eine Integrationsfunktion als Mittler und Ansprechpartner. Dem Rat der EKD gehören für sechs Jahre 15 Mitglieder, Laien und Theologen, an, von denen 14 gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt werden; die oder der Präses der Synode ist das fünfzehnte Mitglied kraft Amtes. Aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder bestimmen Synode und Kirchenkonferenz wiederum gemeinsam den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Rates und dessen bzw. deren Stellvertreter oder Stellvertreterin.

Der Bevollmächtigte des Rates der EKD – der „Kirchendiplomat“

Der Bevollmächtigte des Rates der EKD ist das Bindeglied zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der evangelischen Kirche. Er ist der direkte Ansprechpartner für die deutschen und europäischen politischen Organe und Institutionen. Der Dienstsitz befindet sich im Haus der EKD am Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte. Für die direkten Kontakte zu den Organen der EU unterhält er eine Außenstelle in Brüssel. Der Bevollmächtigte unterrichtet den Rat der EKD über die aktuelle politische Lage und Entwicklung und vertritt gleichzeitig die Anliegen der evangelischen Kirche gegenüber den politischen Entscheidungsträgern und Verwaltungen der Bundesrepublik und der EU.

Benjamin Schröter

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