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Kirchenleitung der EKHN
Die Kirchenleitung leitet in geistlichen und rechtlichen Fragen die EKHN.
Die Kirchenleitung leitet in geistlichen und rechtlichen Fragen die EKHN. Sie vertritt und verwaltet die Kirche im Auftrag der Kirchensynode und führt deren Beschlüsse aus. Dazu kann sie Rechts- und Verwaltungsverordnungen erlassen. Außerdem führt die Kirchenleitung die Aufsicht über die kirchlichen Körperschaften und deren Mitarbeiter.
Die Kirchenleitung tritt in der Regel alle vier Wochen zusammen. Neben ihrer Leitungsverantwortung hat sie die Aufgabe die Entscheidungen der Synode vorzubereiten.
- Kirchenpräsidentin (Vorsitz): Prof. Dr. Christiane Tietz
- Stellvertretende Kirchenpräsidentin: Ulrike Scherf
- Leiter der Kirchenverwaltung: Dr. Lars Fuchs-Esterhaus
- zwei Pröpstinnen und ein Propst: Sabine Bertram-Schäfer, Henriette Crüwell, Stephan Arras
- zwei Mitgliedern des Kirchensynodalvorstands (Wolfgang Prawitz, Jan Löwer)
- zwei bis vier nicht ordinierten Gemeindemitgliedern, die von der Kirchensynode gewählt werden: Hannah Ferber, Frauke Grundmann-Kleiner, Jürgen Mescher und Erhard Seeger
- beratend: drei Dezernentinnen und Dezernenten der Kirchenverwaltung (André Witte-Karp, Thorsten Hinte, Jens Böhm) sowie der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen: Carsten Tag
