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Rechtlicher Leitfaden zur Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)
veröffentlicht 05.03.2025
von Online-Redaktion der EKHN
Wie werden die Mitglieder der Dekanatssynode gewählt? Wie viele Ehrenamtliche und welche Pfarrer:innen werden Mitglieder der Dekanatssynode? Das regelt die "Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)" der EKHN. Der hier folgende „Rechtliche Leitfaden zur Dekanatssynodalwahlordnung“ erläutert und kommentiert dieses wichtige Kirchengesetz für die Arbeit im Dekanat.
Verbindliche Kommentierung und Erläuterung
Die Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO) regelt die Wahl der Mitglieder der Dekanatssynoden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Details zu diesem Gesetz erläutert der entsprechende Rechtliche Leitfaden, verfasst von der Rechtsabteilung in der Kirchenverwaltung.
Die folgenden Erläuterungen und Kommentierungen der DSWO haben den Stellenwert einer verbindlichen Rechtsauskunft der Kirchenverwaltung. Wer sich daran hält, ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Die Erläuterungen und Kommentierungen zu den einzelnen Paragrafen enthalten jeweils zuerst den Gesetzestext und darauf folgend die juristische Erläuterung.
Oberkirchenrätin Petra Zander
Referatsleiterin Rechtsfragen Kirchliche Dienste (S-RKD)
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