
© KG Guntersblum
Die Kirche am eigenen Wohnort wächst vielen Paaren ans Herz. Deshalb entscheiden sich viele, in ihrer eigenen Gemeinde zu heiraten. Wer den Kontakt zu seiner evangelischen Kirchengemeinde sucht, kann ihn in der Adresssuche entdecken:
Kirchliche Trauung in einer Lieblingskirche außerhalb:
Andere Paare wünschen sich für ihre Hochzeit eine ganz besondere Lokalität. Das bedeutet manchmal, nicht am gegenwärtigen Wohnort zu heiraten, sondern in einer „fremden“ Kirche. Zum Beispiel wegen der schönen Architektur, dem einzigartigen Ambiente oder der besonderen Geschichte. Allerdings zieht es auch viele Paare, die wegen der Ausbildung und des Berufs umziehen mussten, oft in die Kirche des Ortes ihrer Kindheit zurück. Denn zur Heimatgemeinde besteht oft eine emotionale Bindung, hier wurde man getauft und konfirmiert.
Beliebte Kirchen zum Heiraten in der EKHN
Checkliste
Wer nicht am gegenwärtigen Wohnort den Traugottesdienst feiern möchte, muss einiges beachten:
- Rechtzeitig anmelden
Beliebte Hochzeitskirchen sind oft lange im Voraus ausgebucht. Es lohnt sich, die Hochzeitskirche mindestens ein halbes bis ganzes Jahr vor dem geplanten Termin anzufragen. - „Papierkram“ erledigen
Mindestens einer der Ehepartner muss Mitglied der Evangelischen Kirche sein, um in einer evangelischen Kirche zu heiraten. Wer nicht in der Heimatgemeinde heiratet, braucht dazu ein sogenanntes Dimissoriale. Das ist eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Ein Dimissoriale stellt der Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde aus.
Außerdem benötigt das Pfarramt der Kirche vor der Hochzeit eine Heiratsurkunde des Standesamtes. - Pfarrer mitbringen
Für die Trauung ist normalerweise der Pfarrer oder die Pfarrerin der Heimatgemeinde zuständig. Falls die Hochzeitskirche zu weit weg ist, um den eigenen Pfarrer mitzubringen, vermittelt das Gemeindebüro der Hochzeitskirche einen externen Pfarrer für die Trauung. - Musik aussuchen
In einem Traugespräch, das rund sechs Wochen vor der Hochzeit statfindet, planen die Paare mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer den Gottesdienst. Dabei werden unter anderem die Liedauswahl und der Trauspruch festgelegt. Sinnvoll kann sein, den haupt- oder nebenberuflichen Kirchenmusiker hinzuzuziehen, der kompetent berät. Die Musikerin oder der Musiker sowie die Gemeinde unterstützen das Brautpaar gerne, die musikalischen Beiträge auszuwählen und zu organisieren. Wer selbst einen Gastmusiker mitbringen möchte, sollte das unbedingt mit dem Pfarrer absprechen. - Kosten bedenken
Früher kam es mitunter vor, für auswärtige Paare Gebühren für den Verwaltungsaufwand – zum Beispiel wegen der Personalkosten für Kirchenmusiker und Küster - zu erheben. Diese Regelung gilt seit 2020 nicht mehr. Für Trauungen sollen grundsätzlich keine Verwaltungsbühen mehr berechnet werden - außer bei Menschen, die nicht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau angehören. - Organisatorisches klären
Ob die Gäste nach der Trauung Reis werfen oder Blumen streuen dürfen, ist von Kirche zu Kirche unterschiedlich. Oft ist das verboten, weil dadurch Tauben angelockt werden oder der Fußboden in der Kirche schmutzig wird. Vorher sollte man den Pfarrer danach fragen.
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