Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Das Bild zeigt einen Screenshot des EKHN-Kirchenrechts zum Stichwort Verwaltungsprüfung

© ekhn / Martin Reinel

EKHN Kirchenrecht

Verwaltungsprüfung in Kirchengemeinden

veröffentlicht 25.09.2023

von Online-Redaktion der EKHN

Eine moderne und sachgerechte Verwaltung erleichtert das Leben einer Kirchengemeinde. Die Verwaltungsprüfung in einer Gemeinde gehört zur angemessenen Verwaltungspraxis. Die Verantwortung dafür trägt das Dekanat. Das hat die EKHN so geregelt.

Fragen der Verwaltung gehören im Regelfall weder in Kirchengemeinden noch in Dekanaten zu den Themen, die begeistern. Eine Verwaltung, die modernen Qualitätsstandards entspricht, kann jedoch kirchengemeindliche Arbeit wesentlich entlasten, da Routineabläufe einfach, gut und schnell erledigt werden können.

Die Kirchenverwaltung ist bestrebt, durch die Entwicklung und Kommunikation von verwaltungstechnischem Basiswissen für Dekanate und Gemeinden eine Verbesserung der Situation zu ermöglichen. Dass die entwickelten Standards dann in den Kirchengemeinden sachgerecht umgesetzt werden, obliegt zu einem wesentlichen Teil auch der Unterstützung durch die Mittlere Ebene des Dekanats.

Instrumente, mit den Kirchenvorständen und den Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern zu Fragen der kirchengemeindlichen und pfarramtlichen Verwaltung ins Gespräch zu kommen und den Stand der kirchengemeindlichen Verwaltung systematisch zu erfassen, sind:

  • einerseits die Amtsübergaben im Einzelfall
  • und andererseits die routinemäßige Verwaltungsprüfung

Oberkirchenrätin Petra Zander

Referatsleiterin Rechtsfragen Kirchliche Dienste (S-RKD)

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